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27.11.2007 - Stadt Lahr legt Berufung ein

Der Arbeitgeber Stadt Lahr wird nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen.

Die Stadt Lahr vertritt die Auffassung, dass die in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Freiburg (Kammern Offenburg) zugrunde gelegten Tatsachen eine andere Entscheidung in der Sache rechtfertigen.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens wird das Landesarbeitsgericht neben formellen Fragen insbesondere die erstinstanzliche Auslegung der Abmahnung sowie Umfang und Reichweite der Meinungsfreiheit zu prüfen haben.

Über diesen konkreten Einzelfall hinaus ist es für die Stadt Lahr als öffentlichen Arbeitgeber von grundsätzlicher Bedeutung, ob und inwieweit einem Arbeitnehmer im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Rücksichtnahmegebot das Recht zusteht, in der von dem Beschäftigten gewählten Form an die Öffentlichkeit zu gehen. Eine Überprüfung des Urteils durch das Landesarbeitsgericht erscheint nicht zuletzt vor diesem Hintergrund geboten.

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 26.11.2007 die Auffassung der Verwaltung mit großer Mehrheit bestätigt.