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22.12.2014 - Stadt kontrolliert Jugendschutz – erschreckend hohe Beanstandungsquote bei Alkoholtestkäufen

Nachdem die Verwaltung im Oktober 2014 die zeitnahe Durchführung von Alkoholtestkäufen in Lahr angekündigt hatte, fand diese Aktion nun Anfang Dezember in Kooperation mit dem Polizeirevier Lahr und dem Treffpunkt Schlachthof statt. Die Maßnahme konzentrierte sich auf die Überprüfung der Einhaltung der Altersvorgaben bei der Abgabe von hochprozentigem Alkohol und wurde in Anlehnung an die Vorgaben des Sozialministeriums zur Durchführung von Alkoholtestkäufen umgesetzt.

Insgesamt fünf Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren konnten für die Aktion gewonnen und im Vorfeld ausführlich auf die Maßnahme vorbereitet werden. Unter anderem wurde auch das Einverständnis der Eltern eingeholt. Neben Einzelhandelsgeschäften und Tankstellen wurden auch Gaststätten getestet.

Die Ergebnisse zeigen dabei leider, dass in vielen Verkaufsstellen der Jugendschutz im Argen liegt. So ergab sich eine erschreckend hohe Beanstandungsquote. In neun von 15 Fällen haben die vier männlichen Testkäufer und die weibliche Testkäuferin hochprozentigen Alkohol erhalten, obwohl sie erst 16 oder 17 Jahre alt waren. Besonders in den Gaststätten fiel auf, dass dem Jugendschutz viel zu wenig Bedeutung beigemessen wird.

In Bezug auf die Verstöße wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Sanktionen orientieren sich an dem Bußgeldkatalog des Ministeriums für Jugend und Soziales. Die Gewerbetreibenden erwarten demnach Bußgelder in erheblicher, teils deutlich vierstelliger Höhe. Da es in einer der betroffenen Gaststätten bereits wiederholt zu Verstößen gegen die Maßgaben des Jugendschutzes kam, wird in diesem Fall zusätzlich ein Konzessionsentziehungsverfahren eingeleitet.

Die Verwaltung wird das vollkommen unbefriedigende Ergebnis der Testkäufe zum Anlass nehmen, ähnliche Aktionen auch zukünftig in regelmäßigen Abständen durchzuführen und appelliert nochmals an alle Gewerbetreibenden, die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes unbedingt einzuhalten.