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Lärmaktionsplan

Die "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002 legt ein europaweites einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt (34. BImSchV).

Die Richtlinie verpflichtet unter anderem zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm – getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Erfassung basiert ausschließlich auf standardisierten Berechnungsverfahren. Die Ergebnisse der Schallberechnung sind in Form von strategischen Lärmkarten darzustellen. Für besonders lärmbetroffene Gebiete sind anschließend Lärmaktionspläne zu erstellen. Erstmals sind für 2007 landesweit Lärmkarten erstellt worden. (Stufe 1)

In der Stadt Lahr sind in diesem Zusammenhang die B 36/B 415 und die B 3 sowie die Rheintalbahn kartiert und für diese Verkehrskorridore ein Lärmaktionsplan, der acht Leitlinien umfasst, erstellt worden. Dieser wurde am 19. April 2010 vom Gemeinderat der Stadt Lahr verabschiedet. (Lärmaktionsplan Lahr 2010 - Erläuterungsbericht)

Leitlinien des Lärmaktionsplans der Stadt Lahr:

  1. Reduzierung der Lärmentwicklung auf den Bundesstraßen
  2. Aktiver baulicher Lärmschutz
  3. Passiver Lärmschutz an lärmbelasteten Gebäuden
  4. Optimierung des Verkehrsnetzes
  5. Förderung lärmarmer Verkehrsmittel
  6. Steuerung des ruhenden Verkehrs
  7. Berücksichtigung von Lärmaspekten in der Stadtplanung
  8. Einrichtung ruhiger Gebiete

 

Bestehende Lärmaktionspläne sind nach Paragraf 47d Absatz fünf Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Dies gibt der Intention des Gesetzgebers Ausdruck, die Lärmaktionsplanung – europaweit – als kontinuierliches Planungsinstrument zu implementieren.

Da mit den Lärmkarten 2012 (Stufe zwei) bedeutsame aktualisierte Grundlageninformationen vorliegen, soll der vorhandenen Lärmaktionsplan der ersten Stufe (Basis Kartierung 2007) von der Stadt Lahr überprüft werden. In Lahr ist durch die Lärmkartierung der Stufe zwei der Abschnitt B 3 südlich der B 415 hinzugekommen. In diesem Bereich ist bereits eine Lärmschutzwand Richtung Mietersheim vorhanden. Soweit erforderlich wird der Lärmaktionsplan überarbeitet. Diese Überarbeitung kann gegebenenfalls in Form einer Ergänzung zum vorhandenen Lärmaktionsplan erfolgen.

Veröffentlichungen

Lärmminderungsmaßnahme - Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30