Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat am Dienstag, 30. März 2021, in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die
Neunte Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
gefasst und für diesen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraf drei Absatz eins Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf vier Absatz eins Baugesetzbuch beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:
Stadt Lahr
Bereich Bebauungsplan Schauenburghaus
Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 3,3 Hektrar) und einer Grünfläche (Fläche ca. 0,6 Hektar)
Gemäß Paragraf drei Absatz eins Baugesetzbuch wird während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Vorentwurf der Neunten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim sowie die Begründung mit Plananlagen in der Zeit vom
Mittwoch, 07. April 2021 bis einschließlich Freitag, 14. Mai 2021
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neunten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim veröffentlicht. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie weitere Informationen.
Ebenso unter
Zudem werden die Unterlagen im selben Zeitraum (Mittwoch, 07. April 2021, bis einschließlich Freitag, 14. Mai 2021) werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes der Stadt Lahr, zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, im Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald und bei der Gemeinde Kippenheim, im Flur des ersten Obergeschosses, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen. Jeder kann den Vorentwurf zur Neunten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, telefonisch bei der Stadt Lahr unter 07821/910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de und bei der Gemeinde Kippenheim telefonisch unter 07825/903-23 oder 07825/903-62 oder elektronisch über brandenburger@kippenheim.de bzw. s.koelble@kippenheim.de einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für öffentliche Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.
Zusätzlich hängt dieser Vorentwurf jeweils im Aushangkasten für öffentliche Bekanntmachungen in Lahr, Rathaus 2, Durchgang zur Lotzbeckstraße und in Kippenheim, Rathaus, beim Torbogen, öffentlich und damit jederzeit zugänglich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich während der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Äußerungen können während der Auslegungsfrist beim Stadtplanungsamt (Zimmer Nr. 1.53) und bei der Gemeinde Kippenheim bei Frau Brandenburger (Zimmer Nr. 10) oder bei Frau Kölble (Zimmer Nr. 11) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können beim nächsten Verfahrensschritt unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Offenlegungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Lahr/Schwarzwald, 3. April 2021
Stadt Lahr für die vereinbarte
Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim
Die Beschlussvorlage können Sie auf der Website der Stadt Lahr hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de