Kläranlage des Abwasserverbands Raumschaft Lahr mit Blick zum Schutterlindenberg

Zählerablesung zur Ermittlung der Abwassergebühren Abwassergebühren - Kundenselbstablesung

Für die Berechnung des Anteils der Schmutzwassergebühr an den Abwassergebühren benötigen wir den Zählerstand des Frischwasserzählers. Hierzu werden zum Jahresende Ablesekarten verschickt, in denen wir die Bürgerinnen und Bürger bitten, die Zählerstände der Frischwasserzähler selbst abzulesen und diese der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Vorteil des Verfahrens ist, dass Sie entscheiden, wann der Verbrauch abgelesen und auf welche Art und Weise er der Stadt übermittelt wird. Wichtig ist, dass die Zählerstände möglichst bis zum 31. Dezember bei der Stadt Lahr eingehen. Fehlt diese Information, muss die Stadt den jeweiligen Jahresverbrauch schätzen. Für die Mitteilung der Zählerstände stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • im Internet
  • per Fax oder Postweg
  • persönlich im Rathaus
  • per Telefon

Nach der Auswertung der Rückläufe werden die Abwassergebührenbescheide mit der Endabrechnung für das vergangene Jahr zum 15. Februar des darauffolgenden Jahres erstellt. Abschläge, die geleistet wurden, werden mit der endgültig berechneten Abwassergebühr verrechnet. Die Abschläge für das darauffolgende Jahr werden auf Basis der Endabrechnung neu festgesetzt.

 

Wer bei der letzten Ablesung seine E-Mail Adresse angegeben hat, erhält in der Vorkampagne eine Mail mit der Aufforderung zur Ablesung. In der Mail sind die Zugangsdaten für den Login. Die Vorkampage beginnt am Montag, 30. November 2020 und endet am Sonntag, 06. Dezmber 2020.

Nach der Vorkampagne verarbeiten wir die erhaltenen Ablesewerte. In dieser Zeit ist das Online Portal gesperrt.

Die eigentliche Ablesung beginnt am 14. Dezember 2020 und endet am Freitag, 08. Januar 2021.

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