Schutzgebiete

Es gibt verschiedene Arten von Schutzgebieten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick und weitere Informationen.

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 21 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. In der Schutzgebietsverordnung ist in der Regel detailliert festgelegt, welche Handlungen und Maßnahmen zur Erhaltung des Gebiets zulässig beziehungsweise verboten sind.

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 22 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.

In Landschaftsschutzgebieten sollen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Veränderung des Schutzgebietes darstellen, welche die Natur schädigen, die den Naturgenuss beeinträchtigt oder die das Landschaftsbild verunstalten. So bedürfen zum Beispiel im Ortenaukreis Bauten aller Art einer Erlaubnis durch die untere Naturschutzbehörde (beim Landratsamt Ortenaukreis).

Auf der Gemarkung Lahr gibt es folgende Landschaftsschutzgebiete:

  • Schutterlindenberg (seit 1966 ausgewiesen): Lößvorbergzone
  • Oberer Langenhard (seit 1962 ausgewiesen): Von Wald eingeschlossenes Wiesen- und Feldgelände mit zahlreichen Baumgruppen; Hochebene mit weiter Fernsicht; bevorzugtes Wanderziel der Lahrer Bevölkerung.
  • Geroldseck (seit 1955 ausgewiesen): Gebiet rund um die herausragende Burgruine Geroldseck
  • Litschental (seit 1962 ausgewiesen): Von Seelbach nach Nordwesten und Norden abzweigendes Seitental der Schwarzwald-Vorbergzone mit bäuerlicher Feldflur im Talgrund und zu beiden Seiten aufsteigende, ausgedehnte Hochwälder.

Naturparke (§ 23 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Der Erhaltung von Arten und Biotopen dienen Naturparke insoweit, als sie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren können.

Seit Dezember 2003 gibt es den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, der auch einen Großteil der Gemarkung Lahr umfasst. Die Stadt Lahr ist mit dem Konzept des Chrysanthemenzaubers eine von fünf Initiativgemeinden im Naturpark, die einzelne oder viele beispielhafter Lösungen oder Gestaltungen in den Naturpark einbringen.

Bei "Natura 2000" handelt es sich um ein europäisches Schutzgebietssystem, das der Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa dient. Dazu entsteht europaweit ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten und ausgewählten Lebensräumen von europäischer Bedeutung, das in seiner Gesamtheit das Überleben von verschiedenen Lebensraumtypen und Arten gewährleisten soll. Neben den EU-Vogelschutzgebieten sollen die sogenannten FFH- (= Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" dieses Netz bilden. Sofern die FFH-Gebiete nicht bereits als Schutzgebiete (zum Beispiel Naturschutzgebiete, Bannwald, geschützte Biotope nach § 24a NatSchG) ausgewiesen sind, sollen sie bevorzugt durch vertragliche Regelungen mit den Nutzungsberechtigten gesichert werden. Um die Qualität der Lebensräume und ihre Arten dauerhaft zu bewahren, ist der Zustand der "Natura 2000"-Gebiete zu erhalten. (Verschlechterungsverbot). Zu deren Erhaltung leistet insbesondere die traditionelle, extensive Land- und Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag. "Natura 2000"-Gebiete wurden von den Bundesländern ausgewählt und über die Bundesregierung an die EU gemeldet.

Folgende Gebiete sind auf Lahrer Gemarkung als FFH-Gebiete gemeldet:

  • Das Waldgebiet Altvater, nördlich von Kuhbach und der Geroldsecker Vorstadt bis zur Gemarkungsgrenze
  • Das Waldgebiet westlich des Langenhards, im Südwesten durch den Stadtteil Sulz begrenzt, im Norden bis zum Kasernenareal reichend
  • Das gemarkungsübergreifende Waldgebiet südlich von Sulz (Eichberg, Uhlsberg), das sich in südöstliche Richtung weiterzieht.
  • Böschungsbereiche am Dammenberg
  • Die Fledermauspopulation in der Kapelle des Bergfriedhofs als punktuelles FFH-Gebiet
  • Teile des Neugrabens, Scheidgrabens, Muserebachs, der Unditz und eines Entwässerungsgrabens im Gewann Oberwichere

Als Naturdenkmal nach § 24 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (zum Beispiel wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu fünf Hektar Größe (zum Beispiel kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebiets vergleichbar.
Naturdenkmale dürfen nicht zerstört, verändert oder beeinträchtigt werden.

In Lahr sind durch die Untere Naturschutzbehörde 16 Naturdenkmale ausgewiesen. Diese sind vor Ort nicht genauer gekennzeichnet. Hier finden Sie eine Übersicht.