Blick über Lahr

Beteiligungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie die Bauleitpläne, die gerade aufgestellt, geändert oder bearbeitet werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan

Übersichtsplan der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
Übersichtsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat am Dienstag, 30. März 2021, in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die

Neunte Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

gefasst und für diesen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraf drei Absatz eins Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf vier Absatz eins Baugesetzbuch beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:

Stadt Lahr

Bereich Bebauungsplan Schauenburghaus

Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 3,3 Hektrar) und einer Grünfläche (Fläche ca. 0,6 Hektar)

Gemäß Paragraf drei Absatz eins Baugesetzbuch wird während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Vorentwurf der Neunten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim sowie die Begründung mit Plananlagen in der Zeit vom

Mittwoch, 07. April 2021 bis einschließlich Freitag, 14. Mai 2021

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neunten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim veröffentlicht. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie weitere Informationen.

Ebenso unter

www.kippenheim.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-und-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen

Zudem werden die Unterlagen im selben Zeitraum (Mittwoch, 07. April 2021, bis einschließlich Freitag, 14. Mai 2021) werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes der Stadt Lahr, zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, im Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald und bei der Gemeinde Kippenheim, im Flur des ersten Obergeschosses, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen. Jeder kann den Vorentwurf zur Neunten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, telefonisch bei der Stadt Lahr unter 07821/910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de und bei der Gemeinde Kippenheim telefonisch unter 07825/903-23 oder 07825/903-62 oder elektronisch über brandenburger@kippenheim.de bzw. s.koelble@kippenheim.de einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für öffentliche Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Zusätzlich hängt dieser Vorentwurf jeweils im Aushangkasten für öffentliche Bekanntmachungen in Lahr, Rathaus 2, Durchgang zur Lotzbeckstraße und in Kippenheim, Rathaus, beim Torbogen, öffentlich und damit jederzeit zugänglich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich während der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Äußerungen können während der Auslegungsfrist beim Stadtplanungsamt (Zimmer Nr. 1.53) und bei der Gemeinde Kippenheim bei Frau Brandenburger (Zimmer Nr. 10) oder bei Frau Kölble (Zimmer Nr. 11) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können beim nächsten Verfahrensschritt unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Offenlegungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Lahr/Schwarzwald, 3. April 2021                                                             

Stadt Lahr für die vereinbarte
Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim

Die Beschlussvorlage können Sie auf der Website der Stadt Lahr hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr/Schwarzwald

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Aufstellungsbeschluss Bebauungspläne und sonstige Satzungen

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nassacker-Ost, erste Erweiterung, im Stadtteil Kuhbach
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 17. Juli 2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nassacker-Ost, erste Erweiterung, im Stadtteil Kuhbach beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 22. Juli 2023    

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Fichtenstraße
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 15. Mai 2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Fichtestraße, dritte Änderung beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 20. Mai 2023    

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplans Schwarzwald- / Martin-Luther-Straße
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 20. März 2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Schwarzwald- / Martin-Luther-Straße beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Hinweise: Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 25. März 2023    

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich Erhaltungssatzung Altstadt
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 27. Februar 2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) den Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung Altstadt beschlossen. Ihr Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Mit der Erhaltungssatzung soll gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten werden.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Satzung sowie das Aufstellungsverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 28. Februar 2023    

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hochstraße
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am Montag, 24. Oktober 2022, in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Hochstraße beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 29. Oktober 2022     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplans Breitmatten, sechste Änderung
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 26. September 2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Breitmatten, sechste Änderung beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 1. Oktober 2022     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lindenbergstraße
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 18. Juli 2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Lindenbergstraße beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem nachfolgend unmaßstäblich wiedergegebenen Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 23. Juli 2022     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altstadtquartiere zweiundvierzig nördlicher Teil und dreiundvierzig, erste Änderung
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 21. März 2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Altstadtquartiere zweiundvierzig nördlicher Teil und dreiundvierzig, erste Änderung beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Falls sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie entsprechend ändern, ist eventuell eine Terminvereinbarung notwendig. Dann bitten wir Sie, telefonisch bei der Stadt Lahr unter 07821/910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren.

Derzeit ist ein Zutritt nur mit FFP2-Maske möglich.

Stadt Lahr, 26. März 2022     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Trampler- / Beethovenstraße
Lageplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am Montag, 21. Februar 2022, in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Trampler-/Beethovenstraße beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie derzeit, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Stadt Lahr, 26. Februar 2022     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altfelixstraße
Lageplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13. Dezember 2021 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan Altfelixstraße zur Wohnraumversorgung nach § 9 Abs. 2d BauGB beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie derzeit, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Stadt Lahr, 18. Dezember 2021     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung
Lageplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13. Dezember 2021 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung beschlossen. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie derzeit, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Stadt Lahr, 18. Dezember 2021     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplans Fachmarktzentrum I, Stadtteil Mietersheim
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am Montag, 19. Juli 2021, in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Fachmarktzentrum I, Stadtteil Mietersheim beschlossen. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Geltungsbereich ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 24. Juli 2021     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplans Klostermühlgasse, Erste Änderung
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am Montag, 26. April 2021, in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Klostermühlgasse, Erste Änderung beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Stadt Lahr, 30. April 2021     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplans Werder-/Moltkestraße
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am Montag, 26. April 2021, in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Werder-/Moltkestraße beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Stadt Lahr, 30. April 2021     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Jammstraße
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 22. März 2021 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Jammstraße gefasst. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Lahr, 27. März 2021     

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplans Gutenbergstraße
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 22. März 2021 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gutenbergstraße gefasst. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Lahr, 27. März 2021   

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bädleweg
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 14. Dezember 2020 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bädleweg gefasst. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen. Aufgrund der Coronakrise bitten wir Sie, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Lahr, 19. Dezember 2020                                                                          Stadt Lahr               

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Offenburger Straße West
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 27. Juli 2020 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Offenburger Straße West gefasst. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen. Aufgrund der Coronakrise bitten wir Sie, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Lahr, 1. August 2020        

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplans Neuwerkhof
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 6. Juli 2020 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Neuwerkhof gefasst. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen. Aufgrund der Coronakrise bitten wir Sie, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

 

Lahr, 11. Juli 2020

Die Beschlussvorlage können Sie hier  einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

 

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplans Obertorstraße
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 06. Juli 2020 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Obertorstraße gefasst. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen. Aufgrund der Coronakrise bitten wir Sie, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.

Lahr, 11. Juli 2020                                                  

Die Beschlussvorlage können Sie hier  einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

 

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Man sieht den Geltungsbereich des Bebauungsplans Kanadaring, erste Änderung.
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am Montag, 18. November 2019, in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Kanadaring, Erste Änderung gefasst. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Bestandsplan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.

 

Stadt Lahr, 23. November 2019                                                                                    

 

Die Beschlussvorlage können Sie hier  einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

 

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 83
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne

Geltungsbereich
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2023 die Offenlage für den Bebauungsplan

Lindenbergstrasse

mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan mit Geltungsbereich, der Gestaltungsplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, die spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung, die schalltechnische Untersuchung und die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) in der Zeit vom

2. Januar 2024 bis einschließlich 9. Februar 2024

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan Lindenbergstraße veröffentlicht.

Nicht im Internet veröffentlicht wird die DIN 4109.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen (mit DIN 4109) im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:           Mo – Mi und Fr      8:30 - 12:30 Uhr

                                       Do                           13:00 - 18:00 Uhr

                                       und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Beurteilung des Büros BIOPLAN (Stand 21. September 2023) insbesondere mit Aussagen zu Auswirkungen auf Fledermäuse, Vögel, Mauer-, Zauneidechsen sowie Vermeidungs-, Ausgleichs- und naturschutzfachlich begleitende Maßnahmen
  • Schalltechnische Untersuchung der RS Ingenieure GmbH & Co. KG (Stand 27. September 2023) mit Aussagen für Lärm-Emissionen, Lärm-Immissionen und Lärmschutzmaßnahmen

 

Zu allen Schutzgütern liegen Bestandsdarstellung und –bewertung sowie die Darstellung der Auswirkungen der Planung vor und es sind Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen benannt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr), eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 23. Dezember 2023                                                                                     

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-0681
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Die Beschlussvorlage können Sie hier (229/2023 1. Ergänzung) einsehen.

Dokumente:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes PV-Anlage Waldmattensee, Stadtteil Kippenheimweiler
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 23. Oktober 2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

PV-Anlage Waldmattensee

im Stadtteil Kippenheimweiler gefasst und für diesen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus den Übersichtsplänen, dem Vorentwurf eines Nutzungsplanes mit Geltungsbereich, der Erläuterung zum Vorentwurf und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, in der Zeit vom

30. Oktober 2023 bis einschließlich 1. Dezember 2023

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, ÖffentlichkeitsbeteiligungBebauungspläne, Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan PV-Anlage Waldmattensee, Stadtteil Kippenheimweiler veröffentlicht.

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Mo - Mi und Fr 8:30 - 12:30 Uhr

Do 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Erweiterung des Kiesabbaus Waldmattensee in Kippenheimweiler mit Prüfung der Betroffenheit der europäischen Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie sowie der Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie sowie darüber hinaus streng geschützter Arten mit Darstellung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung sowie zum Ausgleich und zum Ersatz der nachteiligen Auswirkungen der Erweiterung.

Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an info@planschmiede-hansert.net erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr), eingereicht werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 28. Oktober 2023

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.

Dokumente:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sport-Kita
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 23. Oktober 2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

Sport-Kita

auf den Gemarkungen Lahr und Sulz gefasst und für diesen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Bestandsplan mit Geltungsbereich, dem Gestaltungplan und der Erläuterung zum Vorentwurf, in der Zeit vom

30. Oktober 2023 bis einschließlich 1. Dezember 2023

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Sport-Kita veröffentlicht.

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Mo – Mi und Fr 8:30 - 12:30 Uhr

Do 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr), eingereicht werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 28. Oktober 2023

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.

Dokumente:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Friedhof Kuhbach
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 27. Februar 2023, einen geänderten Aufstellungsbeschluss mit neuem Geltungsbereich und neuer Planbezeichnung sowie die Offenlage für den Bebauungsplan

Friedhof Kuhbach

beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan, die Begründung und der Umweltbericht in der Zeit vom

14. März 2023 bis einschließlich 21. April 2023

werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan Friedhof Kuhbach veröffentlicht. Auch die digitale Fassung der Bekanntmachung kann hierüber eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

- Umweltbericht von Kunz GaLaPlan (Stand 08.12.2022) insbesondere mit Aussagen zu Artenschutz, Umweltauswirkungen und Eingriffs-/ Ausgleichsregelung.

Zu allen Schutzgütern liegen Bestandsdarstellung und -bewertung sowie die Darstellung der Auswirkungen der Planung vor und es sind Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen benannt.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren und Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 4. März 2023    

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Man sieht hier den Geltungsbereich des Bebauungsplans Albert-Förderer-Straße, erste Änderung
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Dezember 2022 die Aufstellung und die Offenlage für den Bebauungsplan

Albert-Förderer-Straße, erste Änderung

mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan, der Gestaltungsplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, die artenschutzrechtliche Kartierungen in der Zeit vom

4. Januar 2023 bis einschließlich 10. Februar 2023

werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes, zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter                                       www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan Albert-Förderer-Straße, erste Änderung veröffentlicht. Auch die digitale Fassung der Bekanntmachung kann hierüber eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung von Kunz GalaPlan (Stand: 12. März 2021) insbesondere mit Aussagen zu den Tierarten Reptilien, Vögel, Fledermäuse.
  • Artenschutzrechtliche Kartierungen von Kunz GalaPlan (Stand: 23. Dezember 2021) insbesondere mit Aussagen zu den Tierarten Reptilien, Vögel, Fledermäuse.
  • Prüfung der Umweltbelange in der Begründung zum Bebauungsplan

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 24. Dezember 2022           

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 910-0681
Fax: 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Man sieht den Geltungsbereich des Bebauungsplans Gartenhöfe
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Dezember 2022 die eingeschränkte zweite Offenlage für den Bebauungsplan

Gartenhöfe

mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Mit der Planaufstellung ist auch eine Teilaufhebung der angrenzenden Bebauungspläne Heiligenbreite-Nord; Heiligenbreite-Nord, dritte Änderung und Erweiterung und Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, dritte Änderung und Erweiterung verbunden.

Aufgrund von Ergänzungen der Festsetzungen zu Balkonen/Terrassen und untergeordneten Bauteilen wird eine eingeschränkte zweite Offenlage erforderlich.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan, der Gestaltungsplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, die artenschutzrechtliche Untersuchung, die schalltechnische Untersuchung und die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) in der Zeit vom

9. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar 2023

werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes, zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter                                        www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Eingeschränkte zweite Offenlage Bebauungsplan Gartenhöfe, veröffentlicht. Nicht im Internet veröffentlicht wird die DIN 4109. Auch die digitale Fassung der Bekanntmachung kann hierüber eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.

Die Öffentlichkeit kann sich während der eingeschränkten zweiten Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 24. Dezember 2022           

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 910-0681
Fax: 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Man sieht den Geltungsbereich des zweiten Teilbebauungsplans Ortsmitte, Stadtteil Kuhbach
Lageplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Februar 2022 die Offenlage für den

zweiten Teilbebauungsplan Ortsmitte

im Stadtteil Kuhbach mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Lageplan ersichtlich.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 14. Dezember 2020 wurde der Geltungsbereich reduziert. Außerdem soll das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan, der Gestaltungsplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, der Erläuterungsbericht Schalltechnische Untersuchung, die artenschutzrechtliche Prüfung, das Gutachten Umweltbelange, die DIN 4109-1, DIN 4109-2 (Schallschutz im Hochbau Teil 1 Mindestanforderungen im Hochbau und Teil 2 Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen) und die DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) in der Zeit vom

8. November 2022 bis einschließlich 9. Dezember 2022

werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter                                                    www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage zweiter Teilbebauungsplan Ortsmitte, Stadtteil Kuhbach, veröffentlicht. Nicht im Internet veröffentlicht werden DIN 4109-1, DIN 4109-2 und DIN 18920. Auch die digitale Fassung der Bekanntmachung kann hierüber eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 29. Oktober 2022           

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 910-0681
Fax: 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Offenburger Straße Ost
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2022 den geänderten Geltungsbereich und Entwurf sowie die neue Offenlage für den einfachen Bebauungsplan

Offenburger Straße Ost

beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem nachfolgend unmaßstäblich wiedergegebenen Bestandsplan vom 09.06.2022 ersichtlich.

Aufgrund von Änderungen der Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben sowie zum Geltungsbereich wird eine neue Offenlage erforderlich.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren - anstatt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - aufgestellt. Die bereits durchgeführte Offenlage fungiert dabei als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen mit Sortimentsliste Lahr, sowie der Bestandsplan mit Geltungsbereich, die Begründung und der Umweltbericht in der Zeit vom

2. August 2022 bis einschließlich 2. September 2022

werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen:

- Umweltbericht der Stadt Lahr (Stand 09.06.2022) mit Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands sowie Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung sowie zu den Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen zu den Schutzgütern:

o Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft

o Boden

o Wasser

o Klima, Luft

o Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

o Landschaft, Erholung

o Kultur- und Sachgüter

o Wechselwirkungen

o Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen

Der Umweltbericht beinhaltet auch eine artenschutzrechtliche Prüfung (keine geschützten Arten ersichtlich) und eine Darstellung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung sowie zum Ausgleich und zum Ersatz der nachteiligen Auswirkungen des Bebauungsplanes (hier aufgrund bestehenden Baurechts nicht erforderlich).

Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren und Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 23. Juli 2022           

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 910-0681
Fax: 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Man sieht den Geltungsbereich des Bebauungsplans Gartenhöfe
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 20. Juni 2022, die Aufstellung und die Offenlage für den Bebauungsplan

Gartenhöfe

mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich.

Mit der Planaufstellung ist auch eine Teilaufhebung der angrenzenden Bebauungspläne Heiligenbreite-Nord; Heiligenbreite-Nord, dritte Änderung und Erweiterung und Gewebegebiet Rheinstraße Nord, dritte Änderung und Erweiterung verbunden.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan mit Geltungsbereichen und räumlicher Abgrenzung zur Verfahrensauswahl, der Gestaltungsplan, die Begründung, die schalltechnische Untersuchung, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) in der Zeit vom

05. Juli 2022 bis einschließlich 19. August 2022

werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter                                            www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan Gartenhöfe, veröffentlicht. Nicht im Internet veröffentlicht wird die DIN 4109. Auch die digitale Fassung der Bekanntmachung kann hierüber eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 25. Juni 2022           

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 910-0682
Fax: 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

 

Veränderungssperre Bebauungspläne

Man sieht den Geltungsbereich des Bebauungsplan Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, 1. Änderung und Erweiterung
Bestandsplan zur Veränderungssperre
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 19. Dezember 2022 in seiner öffentlichen Sitzung folgende Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung beschlossen:

S a t z u n g

über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung

Nachdem der Gemeinderat der Stadt Lahr am 13. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung beschlossen hat, beschloss er am 19. Dezember 2022 nachfolgende Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung.

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095), hat der Gemeinderat der Stadt Lahr am 19. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Anordnung der Veränderungssperre

Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung wird eine Veränderungssperre angeordnet.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre

Der Bereich, in dem die Veränderungssperre gilt, entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung und ist dem beigefügten Bestandsplan vom 10. November 2022 zu entnehmen. Dieser Bestandsplan ist Teil der Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langenwinkel-Süd, erste Änderung und Erweiterung.

Die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1057, 1058, 1059, 1097, 1098, 1136, 1179, 1179/1, 1179/2, 1179/3, 1179/4, 1179/6, 1179/7, 1181, 1182 (teilweise), 1183 (teilweise), 1192/1, 1196/1 (teilweise), 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1364/4, 1364/5, 1364/6, 1364/7, 1365 (teilweise), 1367, 1367/1, 1367/2, 1367/3, 1367/4, 1368, 1369, 1369/1, 1369/2, 1370 (teilweise), 1371, 1372, 1373, 1373/1, 1374 (teilweise), 1377, 1378, 1378/2, 1378/3, 1379, 1379/1, 1379/2, 1379/3, 1380, 1381, 1382, 1383, 1383/1, 1384, 1384/1, 1384/2, 1385, 1385/1, 1386, 1386/1, 1386/10, 1386/2, 1386/3, 1386/4, 1386/5, 1386/6, 1386/8 und 1386/9 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre.

§ 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre

A. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB zur Erweiterung bestehender oder zur Ansiedlung neuer oder zusätzlicher Groß- und Einzelhandelsbetriebe mit Kraftfahrzeugen aller Art nicht durchgeführt werden.

       Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:

       a. Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben

       b. Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfanges sowie Ausschachtungen, Ablagerungen

          einschließlich Lagerstätten

       2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,

           deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht

           vorgenommen werden.

B. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von einer Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Entscheidungen über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

C. In Anwendung von § 14 Abs. 3 BauGB werden Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

§ 5 Geltungsdauer

Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.

Hinweise:

Nach § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Lahr - Stadtplanungsamt - beantragt. Außerdem wird auf § 18 Abs. 3 BauGB hinsichtlich des Erlöschens von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) gilt die Satzung, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

       a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der

           Satzung verletzt worden sind,

       b) der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat

           oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss

          beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter

          Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch

          geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist nach § 4 Abs. 4 S. 1 GemO jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Verletzungen sind schriftlich oder elektronisch gegenüber der Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr oder per E-Mail an stadtplanungsamt@lahr.de geltend zu machen.

Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr, Zimmer 1.52 eingesehen werden. Jeder kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei geltend gemachten Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und bei Beantragung der Entschädigungsleistungen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden.

Stadt Lahr, 21. Dezember 2022          

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 910-0681
Fax: 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Aufhebung Bebauungspläne

Geltungsbereich der Bebauungspläne Weilerfeld II und Weilerfeld II, erste Änderung, Gemarkung Sulz
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. September 2022 den geänderten Geltungsbereich sowie die zweite Offenlage für den geänderten Entwurf zur Aufhebung der Bebauungspläne

Weilerfeld II und Weilerfeld II, erste Änderung,

Gemarkung Sulz, beschlossen. Ihre Geltungsbereiche sind auf dem nachfolgend unmaßstäblich wiedergegebenen Bestandsplan ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die Entwürfe der Bebauungspläne bestehend aus dem Bestandsplan mit Geltungsbereichen und die Begründung in der Zeit vom

11. Oktober 2022 bis einschließlich 11. November 2022

werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Aufhebung Bebauungspläne, Zweite Offenlage Aufhebung Bebauungspläne Weilerfeld II und Weilerfeld II, erste Änderung, Gemarkung Sulz veröffentlicht. Auch die digitale Fassung der Bekanntmachung kann hierüber eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren und Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 1. Oktober 2022           

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 910-0681
Fax: 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

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