Die am 5. November 2020 vom Gemeinsamen Ausschuss beschlossene
8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
wurde vom Regierungspräsidium Freiburg mit Erlass vom 11. Dezember 2020 genehmigt. Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I S. 1095) wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:
Gemarkung Kippenheim
Bereich Bebauungsplan Bürgerhaus
Jeder kann die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.56, 77933 Lahr/Schwarzwald und im Rathaus Kippenheim, Untere Hauptstraße 4, Bauamt, 1. Obergeschoss, 77971 Kippenheim einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf Grund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, telefonisch bei der Stadt Lahr unter 0 78 21/9 10 – 06 81 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de und bei der Gemeinde Kippenheim telefonisch unter 0 78 25 / 90 3-23 oder 0 78 25 / 903-62 oder elektronisch über brandenburger@kippenheim.de bzw. s.koelble@kippenheim.de einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für öffentliche Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Lahr unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ist die 8. Änderung des Flächennutzungsplans unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt sie gem. § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Stadt Lahr geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind.
Lahr, 21. Januar 2021 Stadt Lahr für die vereinbarte
Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim
Die Beschlussvorlage können Sie auf der Homepage der Stadt Lahr hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de