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12.12.2014 - Raumverträglichkeitsuntersuchungen

Der Kreistag befasst sich am 16. Dezember 2014 mit den Planungen für ein Güterverkehrsterminal Lahr, GVT. Der Gutachter Dr. Ralf Chaumet vom Züricher Planungsbüro Ernst Basler und Partner wird in der Sitzung die Machbarkeitsstudie vorstellen. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hatte die Studie mit den drei Teilen
a) Potenzialanalyse
b) Regionalökonomische Effekte
c) Anlagenlayout, Betriebskonzept und Betreibermodelle
am 10. November 2014 in öffentlicher Sitzung verabschiedet. Die Ergebnisse der Studie waren Gegenstand der Abschlussveranstaltung sowie der Schlussdokumente des EU-Projektes Code 24 am 20. November 2014 in Mannheim und fanden hierbei auch bei EU-Kommissar Günther Oettinger besondere Aufmerksamkeit. Die Korridorentwicklung -Code 24- wird in 2015 unter dem Stichwort "Rhein-Alpen-Korridor" in der Rechtsform eines europäischen Zweckverbandes fortgesetzt. Die Stadt Lahr und der Regionalverband Südlicher Oberrhein werden Mitglied des Zweckverbandes werden und haben dies bereits öffentlich bekundet.

OB Dr. Müller hat nun eine weitere Initiative für zusätzliche Raumverträglichkeitsuntersuchungen angekündigt, die er in der Kreistagssitzung am 16. Dezember vorstellen möchte.

Dr. Müller: "Ein Güterverkehrsterminal Lahr hat überregionale Bedeutung, sowohl was die Arbeitsplätze und die Wirtschaftskraft anbelangt, als auch hinsichtlich der Transporteffizienz von Unternehmen sowie der regionalen und überregionalen Verkehrsströme zum und vom neuen Terminal. Das unbestrittene umweltpolitische Ziel eines solchen Terminals ist schließlich die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene. Die Machbarkeitsstudie hat eindrucksvoll belegt, dass durch Einsparung von bis zu 256. Mio LKW-Kilometern/Jahr eine CO2 Reduktion von bis zu 185.000 to/Jahr erreicht werden kann. Dies ist die übergeordnete Sicht auf ein Umschlagsterminal das in der geplanten Weise und Dimension nur am Standort Lahr verwirklicht werden kann. Deshalb ist das für mich ein Projekt der Region und des Landes Baden-Württemberg, auch wenn weitestgehend die Gemarkung der Stadt Lahr betroffen sein wird. Mir ist besonders daran gelegen, eine raumordnerisch bestmögliche Einpassung des Projektes frühzeitig mit zu bedenken. Deshalb habe ich die Bürgermeister der Nachbargemeinden zu den beiden zentralen Code 24 – Veranstaltungen im November 2012 nach Brüssel und zum Abschluss vor wenigen Wochen nach Mannheim eingeladen. Es freut mich, dass jeweils mehrere Kollegen diese Veranstaltungen besucht haben. Außerdem habe ich angeboten, in den jeweiligen Gemeinderäten das Projekt Güterverkehrsterminal vorzustellen. Dies wurde bislang von den Gemeinden Neuried und Schwanau wahrgenommen.

Ich werde mich nun mit dem Anliegen der Projektentwicklung unter regionalen Aspekten dafür einsetzen, für das Güterverkehrsterminal Lahr ein Raumordnungsverfahren anzustrengen. Darin weiß ich mich auch mit dem Landrat und der Kreisverwaltung bereits einig, die dieses Thema in der Sitzungsvorlage für den Kreistag aufgegriffen haben. Ich gehe davon aus, dass dies auch einhellige Meinung in der Region, vor allem im Kreistag und im Regionalverband sein wird. Es geht mir darum, ein Güterverkehrsterminal zu entwickeln, das breite Zustimmung erfährt, weil von Anfang an alle planungsrechtlichen Belange der Raumschaft geprüft und soweit als möglich berücksichtigt werden. Hierbei sollten die unmittelbaren Nachbargemeinden in besonderer Weise Gehör finden. Wenn der Bundestag 2015 alsbald nach dem Projektbeirat die notwendigen Entscheidungen trifft, könnte mit den Vorbereitungen für ein Raumordnungsverfahren evtl. schon 2016 begonnen werden.

Hinsichtlich der Steuerung der Verkehrsströme hat die Stadt Lahr bereits auf eigene Kosten (im Rahmen des Projektes Code 24) Untersuchungen beauftragt. In deren Rahmen wurden vom Gutachter Einschätzungen getroffen, dass im Hinblick auf die Zuführung zum Verkehrsterminal Lahr ein Autobahnanschluss Offenburg-Süd in Verbindung mit der Anbindung der B 33 im Osten sowie dem Lückenschluss zur französischen N 353, der Südumfahrung Straßburgs im Westen in diesem Sinne eine effektive und raumschonende Verkehrslenkung sein könnte. Ich schlage vor, diese Untersuchungen im Ortenauer Kontext schnellstmöglich nach der Trassenentscheidung zu vertiefen und bin bereit, dies explizit auch von Seiten der Stadt Lahr als vorbereitende Planungen für das GVT mit zu unterstützen. Ich sehe diese Untersuchungen vor dem Hintergrund, dass dadurch Lösungen entwickelt werden könnten, wie die bereits jetzt bestehenden Verkehrsbelastungen reduziert und künftige Belastungen vermieden werden könnten. Vor allem denke ich hierbei an die Gemeinden Neuried und Friesenheim, die vor allem durch die B 36, die B 3 und die L 118, Ortsdurchfahrt Schuttern, bereits heute über das Maß des Erträglichen hinaus belastet sind. Ich habe sehr wohl Verständnis für Befürchtungen, es könnte durch ein Güterverkehrsterminal Lahr neue Belastungen hinzukommen, ich meine jedoch, dass diese zu entkräften sind. Ich denke im Übrigen auch an die Lahrer Stadtteile Reichenbach und Kuhbach, wo die B 415 seit Jahrzehnten Sorgen macht, sowie weitere Anrainergemeinden aller genannten Verkehrswege. Dies kann am besten gelingen, wenn alle dazu geeigneten Verkehre, vor allem Güterverkehre, möglichst schnell bzw. so lange als möglich und jeweils ohne Umwege auf der Autobahn sind.“