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15.12.2010 - Postwurfsendung zur Anmeldepflicht führt zu sprunghaftem Anstieg des Hundebestands in der Stadt Lahr

Die Stadtverwaltung hatte in der Woche ab dem 02. November 2010 zur Hundebestandsaufnahme eine Postwurfsendung an alle 21.530 Haushalte in Lahr versandt. Ziel der Aktion war, eine Nacherfassung nicht angemeldeter Hunde zu ermöglichen.

Hintergrund: Laut der Hundesteuersatzung der Stadt Lahr ist jeder Hundehalter, der im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der Stadt Lahr anzuzeigen.

Im Rahmen dieser auf Freiwilligkeit angelegten Selbsterklärung wurden 320 Hunde nachträglich angemeldet. Einige Anmeldungen reichten hierbei über einige Jahre zurück.

Oberbürgermeister Dr. Müller: „Das mit der Aktion verfolgte Ziel der höheren Steuergerechtigkeit für die Bürger wurde voll erreicht. Der Appell an die Steuerehrlichkeit der Hundehalter hat auch ohne persönliche Kontrollen an der jeweiligen Haustüre gewirkt. Das Ergebnis zeigt aber auch, dass in Zukunft weitere Bestandsaufnahmen folgen werden müssen.“

Information zur Hundesteuer: Bis 1996 gab es in Baden-Württemberg ein Hundesteuergesetz. Mit der Novelle des Kommunalabgabengesetzes im Jahre 1996 wurde das Hundesteuergesetz aufgehoben. An dessen Stelle wurde im Kommunalabgabengesetz ein neuer Paragraf 6 Absatz 3 eingefügt. Hiernach erheben die Kommunen die Hundesteuer als Pflichtsteuer. Die Einzelheiten sind in einer Satzung zu regeln.