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12.11.2014 - Patientenverfügung und Organspende

In einem Krankheits- und noch mehr in einem Unglücksfall läuft häufig eine ganze Maschinerie an ärztlichen Maßnahmen an. Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann spricht am Dienstag, 18. November 2014, 19:00 Uhr, im VHS-Zentrum, wie man selbst bestimmen kann, welche Maßnahmen Ärzte und Pfleger durchführen sollen und welche nicht. Themen wie Koma, künstliche Ernährung, lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerzbehandlung werden besprochen. An diesem vierten Abend der Veranstaltungsreihe „Recht und Pflege“ wird außerdem das Thema Organspende behandelt. Dabei werden die Fragen diskutiert, wie ein Organe eventuell noch das Leben eines anderen retten kann und warum es so lange dauert, bis Bedürftige ein lebensnotwendiges Organ bekommen. Der Eintritt kostet 3,50 Euro, ermäßigt 2,50 Euro. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Jürgen Brinkmann (55 J.) ist seit fast 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig, davon über 25 Jahre selbstständig. Mit dem Themenkreis „Recht und Pflege“ beschäftigt er sich schwerpunktmäßig seit etwa 10 Jahren. Während dieser Zeit hat er zahlreiche Mandanten außergerichtlich beraten, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen entworfen sowie Betroffene in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten. Zudem referiert er bei unterschiedlichen Institutionen zu diesem Themenbereich. Insbesondere auch im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vorsitzender von Haus & Grund Lahr wird er immer wieder mit der Fragestellung konfrontiert, was mit Immobilien passiert und wie sie für die Eigentümer gerettet werden können, wenn Pflegebedürftigkeit droht oder eintritt.

Weitere Informationen bei der Volkshochschule Lahr, Tel. 07821/918-0, E-Mail: vhslahr@lahr.de oder im Internet unter www.lahr.de/vhs.