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20.06.2007 - Obdachlosenunterkunft soll nur Überbrückung sein

Die Glückwünsche zum einjährigen Bestehen der Obdachlosenunterkunft in der Geroldsecker Vorstadt 81 sind eher verhalten. Im Gegenteil, es ist heftige Kritik geübt worden. Menschenunwürdige Verhältnisse sollen dort herrschen und eine weitere Fachkraft für soziale Betreuung müsse her.

Dabei hat die Stadt im vergangenen Jahr viel in der Geroldsecker Vorstadt 81 getan. Der bauliche Zustand der Unterkunft ist laufend verbessert worden. Das Gebäude ist heute in einem Zustand, der dem Zweck einer Obdachlosenunterkunft absolut entspricht. Denn wie das Wort „Unterkunft“ sagt, geht es nicht darum, sozialen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Vielmehr dient die Obdachlosenunterkunft dazu, eine vorübergehende Notlage zu überbrücken, Menschen, die sonst auf der Straße leben müssten, für eine Übergangszeit ein „Dach über dem Kopf“ zu geben. Das alles bietet die Obdachlosenunterkunft in Lahr.

Und sie bietet noch viel mehr, denn die Stadt leistet weit mehr als es ihre gesetzliche Pflicht ist. Im laufenden Haushaltsjahr ist der Ansatz für die Obdachlosenunterbringung von 25.000 Euro auf 85.000 Euro angehoben worden. Zusammen mit den anfallenden Bewirtschaftungskosten, Heizkosten usw. gibt die Stadt Lahr im Bereich „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ 165.000 Euro aus. Von den zusätzlichen Mitteln profitieren die Bewohner der Obdachlosenunterkunft zum Beispiel durch den Ausbau der Betreuung, einen verstärkten Hausmeisterdienst und eine Nachtwache. In diesem Jahr sind bereits 53.000 Euro dafür ausgegeben worden und es ist absehbar, dass der geplante Betrag für die laufenden Ausgaben nochmals aufgestockt werden muss.

Der Bereich sozialer Aufgaben in unserer Gesellschaft ist umfangreich und der Bedarf steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund dieser Aufgabenfülle, muss getrennt werden, wer für welche Aufgabe zuständig ist. So unterhält und unterstützt der Landkreis Ortenaukreis zum Beispiel Einrichtungen zur sozialen Unterstützung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. Aufgabe der Stadt Lahr ist es wiederum ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das wird seit vielen Jahren von der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft äußerst erfolgreich getan.

In der Eigenschaft als Ortpolizeibehörde ist es auch Aufgabe der Stadt Gefahren abzuwehren. Eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben eines Menschen kann beispielsweise durch Obdachlosigkeit bestehen. Deshalb gibt es die Unterkunft in der Geroldsecker Vorstadt 81. Dort kommen Menschen ohne festen Wohnsitz unter und haben für eine möglichst begrenzte Zeit eine Bleibe. Ein Dauerzustand soll diese Notunterkunft aber nicht sein. Vielmehr sollen die Betroffenen zurück in unsere Gesellschaft finden und wieder „auf eigenen Beinen stehen“. Sofern das nicht möglich ist, steht der Weg in eine Betreuungseinrichtung des Landkreises offen.