Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

24.10.2012 - OB Dr. Müller zum Beschluss des Kreistags, keine Altkennzeichen zuzulassen

Der Lahrer Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller bedauert die Entscheidung des Kreistags, die Wahlfreiheit für die Altkennzeichen "LR", "KEL" und "WOL" abzulehnen:

"Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat sich für die Zulassung des ‚LR’ ausgesprochen. Das habe ich dem Landrat vorgetragen. Offensichtlich ist es den Unterstützern der Altkennzeichen aber nicht gelungen, die Vorteile der Wahlfreiheit ausreichend in den Blick der Kreisräte zu rücken. Gleichzeitig war es klar, dass sich beispielsweise Acherner Kreisräte nicht für das Kürzel ‚BH’ erwärmen können, das keinerlei Bezug zum Stadtnamen Achern hat. Es ging ja gerade nicht darum, alte Kreiszugehörigkeiten aufleben zu lassen. Die Frage war, wieviel Individualität lässt der flächengrößte Landkreis in Baden-Württemberg für seine Städte zu. Der hohe Anteil der Wunschkennzeichen ist ja eindeutiger Beweis, dass dieser Wunsch besteht. Wir haben das Thema in Lahr nicht erfunden. Aber wir haben die Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Meinung gefragt und die ist eindeutig: Von insgesamt 1362 abgegebenen Stimmen waren 1190, also fast 90 Prozent, für ‚LR’!

Nachdem der Bundesrat den Weg zu den Altkennzeichen im September eröffnet hatte, war für mich ganz klar, dass man diese Wahlfreiheit nicht verwehren darf. Das sollte für das ganze Land gelten. Der Bürgerwille ist eindeutig in allen Städten, die davon direkt betroffen sind. Wir sollten nicht Bürgerbefragungen anpreisen und sie dann ins Leere laufen lassen. Meiner Meinung nach verträgt der Ortenaukreis mehrere Kennzeichen. Lahr steht zur Ortenau wie Baden-Württemberg zu Deutschland. Wir sind als Stadt Lahr Teil der Ortenau und führen doch auch eine eigenständige Identität auf unserem Schild - leider weiterhin nicht auf dem Nummernschild. Es wäre sicher besser gewesen, der Bundesrat hätte - wie es im ursprünglichen Beratungsentwurf stand - klar Schiff gemacht und auch neue Nummern wie das ‚O’ zugelassen. Es ist jedenfalls nicht einsichtig, dass wir nun 44 Kreistagsgremien einzeln entscheiden lassen, ob ein Altkennzeichen der einen Stadt zugelassen und dasjenige der Stadt im Nachbarkreis abgelehnt werden soll."