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10.06.2008 - Nur Kinder haben Vorfahrt auf dem Zebrastreifen!

Jedes Kind kennt sie: Die Zebrastreifen. Und fast jedes Kind weiß wie man sich am Zebrastreifen verhalten muss. Aber wie ist das eigentlich wenn man mit dem Rad unterwegs ist, dürfen Radfahrer über Zebrastreifen fahren? Vor allem an den Fußgängerüberwegen im Kreisverkehr wissen viele Radfahrer nicht wie sie sich verhalten sollen und viele Autofahrer wissen nicht, ob sie halten müssen. In Lahr gibt es neun Kreisverkehre – manche mit einem Zebrastreifen, andere ohne, in einigen teilen sich Radfahrer und Fußgänger einen Weg, in anderen müssen die Radler die Fahrbahn nutzen.

„Grundsätzlich müssen alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen, die Kraftfahrzeugführer vor allem auf die Schwächeren, zu denen die Radfahrer wegen
des höheren Verletzungsrisikos bei Unfällen zählen“, klärt Peter Reimann von der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr auf, „Das Fahren über einen "Zebrastreifen" mit dem Fahrrad ist nicht zu beanstanden, weil es sich um einen Teil der Fahrbahn handelt, die allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht“, weiß der Fachmann. Aber Achtung: Radfahrer haben, wenn sie den Fußgängerüberweg benutzen, kein Vorrecht gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Nur wenn das Rad geschoben wird, gilt der Fußgängervorrang! Festgelegt ist das in Paragraf 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach müssen Fahrzeuge den Fußgängern, den Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen - die Aufzählung ist abschließend - das Überqueren der Straße auf Fußgängerüberwegen ermöglichen. Dazu müssen sie langsam heranfahren und wenn nötig warten.

Ein Sonderfall sind allerdings die Rad fahrenden Kinder. Sie müssen bis zum Achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, bis zehn Jahre dürfen sie es. Damit sind die radelnden Kinder den Fußgängern gleich gestellt. Hinzu kommt das besondere Rücksichtnahmegebot gegenüber Kindern nach Paragraf 3 Absatz 2a StVO. Fahrzeugführer müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. Dieser höchsten Stufe der Sorgfaltspflicht kommt ein Fahrzeugführer nur nach, wenn er beim Erkennen von Kindern - ob zu Fuß oder auf dem Fahrrad - vorsichtig ist und vor dem Überweg anhält.

Vergleichbare Regeln gelten auch für ältere Menschen und Hilfsbedürftige. Deshalb sollte man als Auto- oder Motorradfahrer im Zweifel immer anhalten und den Radfahrer durchfahren lassen.