Die A5-Trasse ist als die Alternative zur Planung der Deutschen Bahn AG (DB) in den Planfeststellungsverfahren angekommen. Der Erörterungstermin in Herbolzheim zu den Planungsabschnitten 7.4 und 8.0 Ettenheim – Riegel hat gute Argumente für die autobahnparallele Güterzugtrasse geliefert. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller: „Für unsere Überzeugung, dass es die eindeutig bessere und damit vorzugswürdige Trasse ist, müssen wir aber weiterhin kämpfen. Dass es sich lohnt, haben die Städte Herbolzheim und Kenzingen beim zwölftägigen Verhandlungsmarathon eindrucksvoll bewiesen.“
Der Vergleich zwischen der DB-Planung, die eine Bündelung der beiden neuen Gleise mit der bestehenden Rheintalbahn vorsieht, und der Güterzugtrasse, die parallel zur Autobahn A5 geführt werden soll, stand in der ersten Woche des Erörterungstermins im Mittelpunkt. Die Untersuchung einer alternativen Trassenführung, die aufgrund des politischen Drucks aus der Region von der Deutschen Bahn AG veranlasst wurde, war Grundlage dieser Diskussion.
Wesentliche Erkenntnisse daraus sind:
- An der Autobahn gibt es Baulösungen für die Gleise, die passiven Lärmschutz (Lärmschutzfenster, Lüfter) überflüssig machen. Die Autobahntrasse verschiebt also nicht einfach das Lärmproblem, sondern eröffnet neue, ganzheitliche Lösungsmöglichkeiten. Bei der DB-Antragstrasse wären allein in Lahr ca. 3.000 Menschen durch passiven Lärmschutz betroffen. Die Autobahnparallele verbessert die Lärmbilanz zusätzlich, indem gemeinsamer Lärmschutz vor zwei Lärmquellen erst ermöglicht wird: Bahn und Autobahn.
- Die autobahnparallele Trasse ist gut mit den betrieblichen Belangen des Eisenbahnverkehrs vereinbar! Die lange Zeit von der DB ins Feld geführte Unvereinbarkeit ist vom Tisch.
- Eine autobahnparallele Trasse ist die logische Fortsetzung des Offenburger Güterzugtunnels, weil nur dann lärm- und flächenintensive Überwerfungsbauwerke im Süden Offenburgs überflüssig sein werden.
- Die europäische „Natura 2000“ – Regelung steht der A5-Trasse nicht im Wege! Vielmehr sind bei der von der DB beantragten Bündelungstrasse erhebliche naturschutzrechtliche Eingriffe vorgesehen, die die DB zu einer weit intensiveren Alternativenbetrachtung zwingen, als bisher angenommen. Die bei der A5-Trasse nach europäischem Recht betroffenen, geschützten Schutzgebiete sind in der Abwägung der Trassen kein K.O.-Kriterium für die Autobahnparallele.
Insgesamt wurde überdeutlich, dass die Trassenfindung nicht der Deutschen Bahn AG allein überlassen werden darf, sondern eine übergeordnete, raumplanerische Sicht unerlässlich ist. Dazu war der Erörterungstermin ein Beitrag, dem weitere folgen müssen. Ein vom Regionalverband in Auftrag gegebenes Gutachten sowie der dazu vom Regierungspräsidium zugesagte weitere Erörterungstermin im 4. Quartal 2008 sind dabei die nächsten wichtigen Schritte. Bürgermeister Langensteiner-Schönborn: „Bei dieser raumordnerischen Betrachtung sollte auch der sechsspurige Ausbau der A5 nicht ausgeklammert werden. Für einen verbesserten Lärmschutz Ist eine Gesamtbetrachtung der Lärmquellen Bahn und Autobahn dringend erforderlich! Für beide ist der Bund als Bauherr zuständig. Dies eröffnet die Chance für einen umfassenden Lärmschutz für Straße und Schiene. Und es entspricht weit besser dem Gebot der Sparsamkeit als eine isolierte Betrachtung.“