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Informationen zur Wahl Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 08. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt.

In Kürze werden wir Ihnen auf dieser Seite umfassende Informationen zur Wahl zur Verfügung stellen. 

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Wahltag

Die Wahlperiode des 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Vor Ablauf dieser Wahlperiode muss die Neuwahl stattfinden.

Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landeswahlgesetzes als Wahltag Sonntag, 08. März 2026, bestimmt. An diesem Sonntag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Wahlrecht

Die baden‐württembergische Bevölkerung wählt ihre Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre.

Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden. 

Die Änderung des Alters für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.

 

Wahlverfahren

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden‐Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig haben Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: Eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei. 

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten) gewählt. 

In jedem Wahlkreis wird mit der Erststimme eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erreicht hat (Direktmandat). Für die Verteilung der nach den Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Voraussichtlich ab Ende Januar werden die Wahlbenachrichtigungen in Lahr versendet.

Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen.

Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an buergerbuero@lahr.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnanschrift in Lahr auch Ihr Geburtsdatum angeben.

Nach Lieferung der Stimmzettel werden dann die Briefwahlunterlagen versendet.