Wahlhelfer Sie sind Wahlberechtigt und wollen etwas zur Demokratie beitragen, dann melden Sie sich als ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Stadt Lahr.
Für die anstehenden Landtagswahlen am 08. März 2026 benötigen wir Ihre Unterstützung. Um einen reibungslosen Ablauf und eine schnelle Ermittlung der Wahlergebnisse ermöglichen zu können, ist die Stadt Lahr neben den zahlreichen Mitarbeitenden der Verwaltung auch auf rund 400 ehrenamtliche Wahlhelfer angewiesen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie als Wahlhelfer mitbringen:
- Sie müssen am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein.
- Am Wahltag muss das 16 Lebensjahr vollendet sein.
- Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Folgende Aufgaben haben Sie als Wahlhelfer …
in einem Urnenwahlbezirk:
- die Information der Wahlberechtigten über die Anzahl der zu vergebenden Stimmen bei der Wahl,
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler
- die Auszählung des Wahlergebnisses.
in einem Briefwahlbezirk:
- die Sichtung der Briefwahlunterlagen für den jeweiligen Bezirk,
- die Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler
- die Auszählung des Wahlergebnisses.
Um die anstehenden Aufgaben als Wahlhelfer auch ganz ohne Erfahrung zu meistern, findet aufgeteilt nach Wahlbezirken am Dienstag, 03. März 2026, oder Mittwoch, 04. März 2026, am Nachmittag eine etwa einstündige Schulung im Max-Planck-Gymnasium statt.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer sowie die Teilnahme an der Schulung wird im Nachgang eine Entschädigung gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ausgezahlt.
Sind Sie bereit sich als Wahlhelfer zu engagieren?
Dann senden Sie uns bitte Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) bis zum 28. November 2025 an wahlen@lahr.de.
Die Einteilung der Wahlhelfer erfolgt noch vor Weihnachten. Im Anschluss erhalten Sie von uns konkrete Informationen zu Ihrer Einteilung und dem weiteren Prozedere.