Lärmaktionsplan
Die "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002 legt ein europaweites einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt (34. BImSchV).
Die Richtlinie verpflichtet unter anderem zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm – getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Erfassung basiert ausschließlich auf standardisierten Berechnungsverfahren. Die Ergebnisse der Schallberechnung sind in Form von strategischen Lärmkarten darzustellen. Für besonders lärmbetroffene Gebiete sind anschließend Lärmaktionspläne zu erstellen. Erstmals sind für 2007 landesweit Lärmkarten erstellt worden. (Stufe 1)
In der Stadt Lahr sind in diesem Zusammenhang die B 36/B 415 und die B 3 sowie die Rheintalbahn kartiert und für diese Verkehrskorridore ein Lärmaktionsplan, der acht Leitlinien umfasst, erstellt worden. Dieser wurde am 19. April 2010 vom Gemeinderat der Stadt Lahr verabschiedet. (Lärmaktionsplan Lahr 2010 - Erläuterungsbericht)
Bestehende Lärmaktionspläne sind nach Paragraf 47d Absatz fünf Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Lärmaktionsplan Stufe 4 wird aktuell erstellt.
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung erhalten Sie hier