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22.10.2010 - Hundebestandsaufnahme in der Stadt Lahr

Die Stadt Lahr beabsichtigt in den nächsten Tagen eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen, um eine Nacherfassung nicht angemeldeter Hunde zu ermöglichen. Hierfür erhalten alle Haushalte eine Postwurfsendung mit Informationen zur Meldepflicht nebst Anmeldeformular.

Laut der Hundesteuersatzung der Stadt Lahr ist jeder Hundehalter, der im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der Stadt Lahr anzuzeigen. Die Aktion erfolgt in erster Linie im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehalter, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben.
Statistisch gesehen wird in Deutschland in 13,4 Prozent aller Haushalte ein Hund gehalten. Im Gebiet der Stadt Lahr wird nach den Meldungen der Hundehalter in 6,1 Prozent aller Haushalte ein Hund gehalten. Hieraus ergibt sich ein großes statistisches Potenzial bislang nicht zur Hundesteuer angemeldeter Hunde.
Oberbürgermeister Dr. Müller: „Wir wollen Steuergerechtigkeit für die Bürger und appellieren an die Steuerehrlichkeit der Hundehalter.“

Sollte die auf Freiwilligkeit angelegte Aktion jedoch nicht den gewünschten Erfolg haben, wird die Stadtverwaltung dem Beispiel vieler anderer Städte folgen und eine persönliche Kontrolle vornehmen lassen. Sollten dabei dann nicht angemeldete Hunde ermittelt werden, kann dies neben der nachträglich zu entrichtenden Hundesteuer auch ein Bußgeld nach sich ziehen.

Information zum Hundebestand und den Hundesteuereinnahmen in der Stadt Lahr: Im Jahr 2010 werden 1.245 Ersthunde und 64 weitere Hunde besteuert. Die Steuersätze betragen im Jahr 2010 für den Ersthund 75 Euro und 150 Euro für jeden weiteren Hund. Die Steuereinnahmen lagen im Jahr 2009 bei 96.193,75 Euro.