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04.10.2013 - Halteverbot in der Stettiner Straße und im Königsberger Ring

In den zur Stettiner Straße führenden Seitenästen des Königsberger Rings und ebenso direkt in der Stettiner Straße wurde in den vergangenen Wochen ein eingeschränktes Zonenhalteverbot eingerichtet. Diese Maßnahme wurde erforderlich, nachdem Ende Mai diesen Jahres die Feuerwehr das Wohngebiet nur unter größten Schwierigkeiten befahren konnte.
Beim Einsatz Ende Mai handelte es sich glücklicherweise um einen Fehlalarm. In einem tatsächlichen Notfall wäre die Feuerwehr aufgrund der zahlreichen im Straßenraum parkenden Fahrzeuge und der geringen verbleibenden Straßenrestbreite nur unter großer Verzögerung an der Einsatzstelle eingetroffen.

Die Straßenräume in den betreffenden Straßenabschnitten sind sehr eng. Sobald zwischen dem äußersten Punkt eines parkenden Fahrzeugs sowie der gegenüberliegenden Fahrbahnkante keine Mindestrestbreite von 3,10 Metern verbleibt, besteht ohnehin ein gesetzliches Parkverbot nach der Straßenverkehrsordnung. Das Parken dürfte in den allermeisten Fällen somit auch ohne vorhandene Beschilderung bereits unzulässig gewesen sein, sodass die Maßnahme die bestehende gesetzliche Regelung lediglich verdeutlicht. Im eingeschränkten Halteverbot ist das Halten zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen zulässig. Das längerfristige Parken ist nur auf den privaten Grundstücken oder außerhalb des Zonenhalteverbots erlaubt.