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14.11.2014 - Genehmigungsfähigkeit von Einzelhandelsprojekten im Fachmarktzentrum in Mietersheim

In seiner Sitzung am Montag, 10. November 2014, hat der Gemeinderat den politischen Willen, den Sonderpostenmarkt Thomas Philipps am ehemaligen Standort Flösch in der Breisgaustraße zu ermöglichen, bekräftigt. Die Stadtverwaltung ist bemüht, diesem Anliegen gerecht zu werden. Allerdings bringt dieses Ansinnen eine Reihe baurechtlicher Unwägbarkeiten mit sich. Von daher wird geprüft, ob eine Realisierung des Sonderpostenmarktes in der gewünschten Größenordnung möglich ist und wie mit dem ebenfalls vorliegenden Bauantrag für das Nachbargebäude auf Nutzungsänderung für Schuhe, Lederwaren, Accessoires, Sportartikel und Bekleidung verfahren werden kann. Dabei lässt sich die Stadtverwaltung nun auch durch einen Fachanwalt rechtlich beraten, der ein ausgewiesener Experte beim sehr komplexen Thema Einzelhandelssteuerung ist.

Besonderes Augenmerk liegt auf dem Regionalplan, der die rechtliche Grundlage bildet und mit seiner Teilfortschreibung seit 2010 Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte im zentrenrelevanten und im nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbereich zum Schutz der Innenstadt festlegt. Der für die beiden im Raum stehenden Vorhaben ins Auge gefasste Bereich ist dabei nicht für zentrenrelevanten (großflächigen) Einzelhandel vorgesehen. Insofern wird eine nochmalige Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und dem Regionalverband erfolgen.

Sobald die rechtliche Prüfung zu den beiden Ansiedlungswünschen abgeschlossen ist, werden die Gremien der Stadt informiert, so dass die weitere Vorgehensweise öffentlich beraten werden kann.