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23.11.2007 - Feuer zur Böschungspflege

Informationsabende für die Grundstücksbewirtschafter

Die Städte und Gemeinden im Breisgau von Teningen bis Herbolzheim und von Ringsheim bis Friesenheim sowie die Städte und Gemeinden des Kaiserstuhls und der Landschaftserhaltungsverband Emmendingen e.V. laden auch in diesem Herbst die Eigentümer und Bewirtschafter von Böschungsgrundstücken zu einem Informationsabend über das Feuer zur Böschungspflege ein. Hier werden die rechtlichen Voraussetzungen, die Regeln zur Anwendung des Feuers und die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt vorgestellt.

Nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs ist das Abbrennen der Böschungen weiterhin verboten. Doch wurde für den Kaiserstuhl, die Breisgau-Gemeinden des Landkreises Emmendingen und des Ortenaukreises eine vorläufige Ausnahmegenehmigung für den kommenden Winter erreicht.

Jeder Grundstücksbewirtschafter im genannten Gebiet hat im kommenden Winter die Möglichkeit, seine eigenen Rebböschungen zu brennen. Rechtliche Voraussetzung dazu ist ein Berechtigungsschein, den man beim Informationsabend erhält.
Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Anwender die Feuerregeln kennt und auch beachtet. Nur so kann das Feuer zur Böschungspflege langfristig zugelassen werden.

Wer seine Böschungen brennen möchte und noch keinen Berechtigungsschein hat, sollte unbedingt einen der kostenlosen Veranstaltungsabende besuchen. Für den Berechtigungsschein ist eine Gebühr von 20 Euro zu entrichten.

Die Informationsabende finden jeweils um 19:30 Uhr statt in:
- Vogtsburg am 04. Dezember 2007 (Winzersaal Oberrotweil)
- Kenzingen am 11. Dezember 2007 (Alte Festhalle, Balgerstraße)
- Kippenheim am 18. Dezember 2007 (Festhalle, Bahnhofstraße)