Nur mit Brennberechtigung und unter Einhaltung der Feuerregeln
Auch in diesem Winter können in den Breisgaugemeinden des Landkreises Emmendingen und des Ortenaukreises unter bestimmten Voraussetzungen Böschungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen gebrannt werden. Nach § 43 (1) 4 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ist das Abbrennen der Vegetation weiterhin verboten. Jedoch wurde für die Böschungsgebiete der Städte und Gemeinden Herbolzheim, Malterdingen, Kenzingen und Teningen sowie Ringsheim, Ettenheim, Mahlberg, Kippenheim, Lahr und Friesenheim eine Ausnahmegenehmigung erreicht (Allgemeinverfügung des Landkreises Emmendingen bzw. des Ortenaukreises). Um die Schäden an der Tierwelt möglichst gering zu halten, darf das Feuer zur Böschungspflege nur nach den nachstehend genannten Regeln eingesetzt werden. Vorraussetzung für das langfristige Bestehen der Ausnahmegenehmigung ist die Einhaltung dieser Feuerregeln.
Seit mehreren Jahren wird am Kaiserstuhl Feuer als eine Möglichkeit zur Böschungspflege erfolgreich eingesetzt. Begleitend gründete sich der Arbeitskreis Böschungspflege, an dem Vertreter aus Winzerschaft, Gemeinden, Naturschutz und verschiedener Behörden teilnehmen. Es gelang, den jahrzehntelangen Streit zwischen Winzerschaft und Naturschutz um den Feuereinsatz zu überwinden und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen: Es wurden konkrete Regeln für das Abbrennen der Böschungen vereinbart, um das Feuer anwenden zu können und gleichzeitig die Schäden an der Tierwelt möglichst gering zu halten.
Die Feuerregeln:
- Feuer ist auf Südböschungen (von Ost über Süd bis West) nur vom 1. Dezember bis 28./29. Februar bei höchstens 10°C erlaubt.
- Ein Feuereinsatz auf Nordböschungen (von West über Nord bis Ost) ist vom 1. Dezember bis 15. März bei höchstens 15°C möglich.
- Um eine Schädigung der Tierwelt möglichst gering zu halten, darf dieselbe Fläche nur in jedem zweiten Winter und nur von unten nach oben gebrannt werden.
- Ein Brandabschnitt darf nie länger als 40 m sein. Es muss ein Mosaik von gleichgroßen gebrannten und nicht gebrannten Flächen entstehen.
- Richtiges Abbrennen beginnt möglichst früh in der Feuersaison auf den Südböschungen bei kühlem Wetter.
Im Interesse aller Winzer wird darum gebeten, dass die Regeln unbedingt eingehalten werden. Nur so kann das Feuer zur Böschungspflege auch im Breisgau langfristig zugelassen werden.
Im Rathaus bzw. in den Ortsverwaltungen liegt die kostenlose Informationsbroschüre „Böschungspflege und Feuereinsatz im Rebgebiet“ aus. Sie enthält allgemeine Hinweise zu einer nachhaltigen Böschungspflege, stellt die Hintergründe zum Feuereinsatz dar und erläutert die Feuerregeln. Außerdem liegt im Rathaus 2 ein Kartenausdruck aus, auf dem alle Flächen dargestellt sind, die gebrannt werden dürfen. Die Stadtverwaltung bittet um rege Nutzung dieses Informationsangebots.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Personen das Feuer anwenden dürfen, die eine Brennberechtigung besitzen. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder, der Feuer zur Böschungspflege einsetzt, die Feuerregeln kennt und beachtet. Dies ist Voraussetzung für die rechtliche Ausnahmegenehmigung (Allgemeinverfügung) vom gesetzlichen Brennverbot. Brennberechtigungen und Informationen zum Feuereinsatz gibt es beim Landschaftserhaltungsverband Emmendingen, Tel.: 07641 - 4 51 91 87.