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02.11.2011 - Energiefresser noch immer gesucht: Wer hat die älteste Heizungspumpe in Lahr?

Auch Öl-, Gas- oder Pelletheizungen verbrauchen Strom – oft sogar viel mehr als notwendig. Verantwortlich ist die Heizungspumpe, die das Heizwasser auf die Heizkörper verteilt und die zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt zählt. Rund 10 bis 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs im privaten Haushalt gehen auf ihre Kosten. Gerade in älteren Heizungsanlagen ist die Umwälzpumpe oft überdimensioniert und ungeregelt und dadurch ein großer Stromfresser. Mit einem optimierten Heizsystem lassen sich in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus Heiz- und Stromkosten von über 200 Euro jährlich sparen.

Im Rahmen ihrer Aktivitäten zum Klimaschutz möchte die Stadt Lahr dieses Einsparpotential stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken und sucht die älteste und klimaschädlichste Heizungspumpe in Lahr. Zu gewinnen gibt es eine neue Heizungspumpe der besten Energieeffizienzklasse inklusive Einbau im Wert von rund 500 Euro und zukünftig geringere Stromkosten.

Mitmachen und gewinnen beim Klimaschutzwettbewerb!
Und so können Interessierte mitmachen:
• Teilnehmen dürfen die Eigentümer von Lahrer Ein- und Zweifamilienhäusern.
• Zugelassen sind nur funktionstüchtige und im Betrieb befindliche elektrische Serienmodelle.
• Die Heizungspumpe darf nicht bauseits im Gerät/Kessel eingesetzt sein.
• Entscheidend ist das Herstellungsjahr. Bei mehreren gleich alten Heizungspumpen entscheidet das Los.
• Der Gewinner verpflichtet sich seine alte Heizungspumpe gegen die neue Hocheffizienzheizungspumpe auszutauschen.

Für die Teilnahme werden Angaben zur Art der eingebauten Heizungspumpe, zum Fabrikat und Typ, zur Leistung und zum Datum des Einbaus der Pumpe benötigt. Außerdem sind Fotos von der Heizungspumpe, des Typenschilds und der Heizungsanlage erforderlich. Diese Informationen per E-Mail an umwelt@lahr.de oder per Post an die Stadt Lahr, Stabsstelle Umwelt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr senden. Einsendeschluss ist der 6. November 2011! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.