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26.10.2007 - Bunte Blätter vor der Tür - viel zuviel zu kehren

Der Herbst verzaubert die Landschaft mit seinen bunten Farben. Aber das Laub von den Bäumen sorgt auch für jede Menge Arbeit.
Dazu gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen darüber, wer welche Blätter wegkehren muss. Es ist aber nicht so, dass der Besitzer eines Baumes "sein" Laub in der Nachbarschaft einzusammeln hat. Diese Arbeit trifft den, auf dessen Grundstück das Laub gefallen ist bzw. denjenigen, der die Fläche sauber halten muss. Das alte Sprichwort, das sagt, jeder soll vor seiner eigenen Tür kehren, hat durchaus Berechtigung.

Hinzu kommt die Reinigungspflicht für die öffentlichen Gehflächen, das sind die ausgebauten Gehwege oder falls solche fehlen ein Streifen von 1,50 Meter am Rand der Straße. Diese Flächen müssen nach einer städtischen Satzung von den Angrenzern gereinigt und vom Laub befreit werden. Auch hier spielt es keine Rolle, ob das Laub von einem Straßenbaum oder aus der Nachbarschaft stammt. Manchmal wird beim Gehweg reinigen das Laub einfach in den Rinnstein gefegt und damit dem städtischen Reinigungsdienst überlassen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Reinigungspflichten, ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Übrigens: Laub kann sehr gut kompostiert werden. Auf dem eigenen Komposthaufen oder auf der nächsten Kompostierungsanlage.