Wahlen Stimmzettel Urne

Wahlen Informationen zur Bundestagswahl 2025 - Wie funktioniert Briefwahl?

Deutschland wählt am 23. Februar 2025 den 21. Deutschen Bundestag.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie bei der nächsten Wahl über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags.

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Quelle: Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Dort kann man an diesem Tag direkt wählen. Alternativ kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind

  • deutsche Staatsangehörige,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unter bestimmten Umständen dürfen auch Deutsche, die im Ausland leben, abstimmen.

Weiter sind wahlberechtigt Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sogenannte Auslandsdeutsche), sofern sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Nähere Hinweise zur Teilnahme an der Briefwahl finden Sie auch unter "Was, wenn Sie am Wahltag nicht in Lahr sind?".

Bei der Bundestagswahl dürfen ausschließlich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mitwählen. EU-Ausländerinnen und -Ausländer können ausschließlich bei Kommunal- und Europawahlen mitstimmen.

Zur oder zum Bundestagsabgeordneten kann gewählt werden, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Dieses Recht, gewählt zu werden, nennt sich passives Wahlrecht.

Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Wahlberechtigte können nur Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber für einen Wahlkreis vorschlagen (Kreiswahlvorschlag). Parteien haben in jedem Wahlkreis ein Vorschlagsrecht und/oder können Landeslisten einreichen.

Daher sehen die Stimmzettel bei den Bundestagswahlen in jedem der deutschlandweit 299 Wahlkreise anders aus. Das liegt daran, dass mit der Erststimme in jedem Wahlkreis andere Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden können.

Außerdem treten einige kleinere Parteien nicht in allen Bundesländern an.

Zwischenzeitlich haben die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter bekannt gegeben, welche Kandidatinnen und Kandidaten in den einzelnen Wahlkreisen zugelassen worden sind. Parallel dazu ahben die Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter verkündet, welche Landeslisten welcher Parteien in den einzelnen Bundesländern gewählt werden können.

Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens drei Wochen, also bis Sonntag,  02. Februar 2025, vor der Bundestagswahl automatisch per Post eine Wahlbenachrichtigung. Dieser können Sie die Anschrift und Öffnungszeiten des Wahllokals entnehmen. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann man am Wahltag seine Stimme persönlich im Wahllokal abgeben.

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt oder nicht erhalten haben, können Sie dennoch an der Wahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie sich im Wahllokal in geeigneter Form ausweisen (z.B. Personalausweis oder Reisepass). Informieren Sie sich vorab bei der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" – in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Seminarraum, Bürgerpark 1, 77933 Lahr, Tel.-Nr. 07821 / 910-0888, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" wird als temporäre Außenstelle des Bürgerbüros eingerichtet.

Bei der Bundestagswahl wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen, je eine Erststimme und eine Zweitstimme.

 

Erststimme:
Mit der Erststimme bestimmen die Wahlberechtigten, welche Direktkandidatin bzw. welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl). Seit der Abschaffung der Überhangsmandate im Zuge der Wahlrechtsreform 2024 müssen Direktmandate allerdings durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein.
 

 

Zweitstimme:
Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.
 

 

Sonntag, 23. Februar 2025, wurde als Wahltermin für die Bundestagswahl festgelegt. Für die anstehende Bundestagswahl erhalten Sie als im Wählerverzeichnis der Stadt Lahr geführte wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung. Mittels dieser können Sie sehen, in welchem Wahllokal Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Ebenfalls finden Sie hier weitere Informationen rund um die Antragsstellung zur Briefwahl. In diesem Jahr wird dies u. a. bequem per QR-Code übers Smartphone möglich sein. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt im Januar 2025. Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen möchte oder verhindert ist, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl sind eingetroffen. Es erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen (Wahlscheine, Stimmzettel und Stimmzettelumschläge) an die Personen, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben. Für die Zustellung und den Rückversand steht nur ein sehr kleines Zeitfenster zur Verfügung. 

Ab sofort bis zum 21. Februar 2025 ist in der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark  die sogenannte Briefwahl vor Ort möglich. 

In dieser Zeit können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen dort persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Wer seine Wahlentscheidung schon getroffen hat, kann seinen Stimmzettel auch vor Ort in einer dafür bereitgestellten Wahlkabine ausfüllen und direkt wieder abgeben. Dies gewährleistet den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen.

Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es hier. 

 

 

Am Wahltag können Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen. Für die Stimmabgabe im Wahllokal bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können im Wahllokal auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich ausweisen können.

Sollten Sie in einem anderen Wahllokal wählen wollen, als auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben, müssen Sie dazu vorab einen Wahlschein beantragen. Das Wahllokal muss sich jedoch in Ihrem Wahlkreis befinden. Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahl beantragen. 

Welche Wahllokale sich in Ihrem Wahlkreis befinden, können Sie der Liste der Wahllokale entnehmen. 

 

Verzeichnis der Wahllokale Stadt Lahr/Schwarzwald

Bundestagswahl 2025

 

Verzeichnis Wahllokale Lahr
Bezirk Wahllokal

01001

Kita & Hort Geroldseck Mensa

Willy-Brandt-Straße 1

77933 Lahr/Schw.

01002

Max-Planck Gymnasium Zimmer 031 (Pavillon)

Max-Planck-Straße 12

77933 Lahr/Schw.

01003

Max-Planck Gymnasium Zimmer 032 (Pavillon)

Max-Planck-Straße 12

77933 Lahr/Schw.

01004

Max-Planck Gymnasium Zimmer 033 (Pavillon)

Max-Planck-Straße 12

77933 Lahr/Schw.

01005

Altes Scheffel Konzerthalle

Lotzbeckstraße 20

77933 Lahr/Schw.

02001

Geroldseckerschule Musikraum

Altfelixstraße 10

77933 Lahr/Schw.

02002

Geroldseckerschule Zimmer 0.02

Altfelixstraße 10

77933 Lahr/Schw.

02003

Eichrodtschule Turnhalle

Eichrodtstraße/ Tiergartenmühlgasse

77933 Lahr/Schw.

02004

Eichrodtschule Turnhalle

Eichrodtstraße/ Tiergartenmühlgasse

77933 Lahr/Schw.

03001

Geroldseckerschule Raum 0.05

Altfelixstraße 10

77933 Lahr/Schw.

03002

Kita & Hort Geroldseck Mensa

Willy-Brandt-Straße 1

77933 Lahr/Schw.

04001

Max-Planck Gymnasium Zimmer 034 (Pavillon)

Max-Planck-Straße 12

77933 Lahr/Schw.

04002

Max-Planck Gymnasium Zimmer 035 (Pavillon)

Max-Planck-Straße 12

77933 Lahr/Schw.

04003

Kindertagesstätte St. Peter und Paul Mehrzweckraum

Werderstraße 51

77933 Lahr/Schw.

04004

Kindertagesstätte St. Peter und Paul Foyer

Werderstraße 51

77933 Lahr/Schw.

05001

Scheffelgymnasium Foyer

Otto-Hahn- Straße 7

77933 Lahr/Schw.

05002

Schutterlindenbergschule Mensa

Dinglinger Hauptstraße 65

77933 Lahr/Schw.

05003

Theodor-Heuss-Werkrealschule Aula

Dinglinger Hauptstraße 65

77933 Lahr/Schw.

05004

Johann-Peter-Hebel-Schule Zimmer 115

Flugplatzstraße 21

77933 Lahr/Schw.

05005

Schutterlindenbergschule Mensa

Dinglinger Hauptstraße 65

77933 Lahr/Schw.

05006

Scheffelgymnasium Atrium

Otto-Hahn- Straße 7

77933 Lahr/Schw.

06001

Johann-Peter-Hebel-Schule Zimmer 116

Flugplatzstraße 21

77933 Lahr/Schw.

07001

Schutterlindenberghalle Foyer

Untere Mühle 5

77933 Lahr/Schw.

07002

Schutterlindenberghalle Foyer

Untere Mühle 5

77933 Lahr/Schw.

08001

Festhalle Kuhbach

Schulstraße 2

77933 Lahr/Schw.

08002

Festhalle Kuhbach

Schulstraße 2

77933 Lahr/Schw.

09001

Neues Schulhaus Reichenbach Turnhalle

Burgstraße 8

77933 Lahr/Schw.

09002

Rathaus Reichenbach Sitzungssaal

Burgstraße 8a

77933 Lahr/Schw.

09003

Neues Schulhaus Reichenbach Pausenhalle

Burgstraße 8

77933 Lahr/Schw.

10001

Grundschule Sulz Turnhalle

Bachstraße 6-8

77933 Lahr/Schw.

10002

Grundschule Sulz Turnhalle

Bachstraße 6-8

77933 Lahr/Schw.

10003

Sulzberghalle, Kulturhalle Kulturhalle

Ziegelbrunnenstraße 43

77933 Lahr/Schw.

10004

Sulzberghalle, Kulturhalle Kulturhalle

Ziegelbrunnenstraße 43

77933 Lahr/Schw.

11001

Bürgerhaus Mietersheim

Bei der Linde 1

77933 Lahr/Schw.

11002

Bürgerhaus Mietersheim

Bei der Linde 1

77933 Lahr/Schw.

12001

Kaiserswaldhalle

Im Hanfländer 15

77933 Lahr/Schw.

12002

Kaiserswaldhalle

Im Hanfländer 15

77933 Lahr/Schw.

13001

Grundschule Langenwinkel Turnhalle

Langenwinkeler Hauptstraße 2

77933 Lahr/Schw.

13002

Grundschule Langenwinkel Turnhalle

Langenwinkeler Hauptstraße 2

77933 Lahr/Schw.

90001

Rathaus Südflügel, Erdgeschoss E.08 + E.09

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90002

Rathaus Südflügel, Erdgeschoss E.10 + E.11

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90003

Rathaus Südflügel, Erdgeschoss E.02 + E.04

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90004

Rathaus Südflügel, Erdgeschoss E.03

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90005

Rathaus Südflügel, Erdgeschoss E.05

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90006

Rathaus Südflügel, Obergeschoss 1.04

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90007

Rathaus Südflügel, Obergeschoss 1.02 + 1.05

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90008

Rathaus Südflügel, Obergeschoss 1.01 + 1.06

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90009

Rathaus Südflügel, Obergeschoss 1.07 + 1.08

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90010

Rathaus Südflügel, Obergeschoss 1.09 + 1.11

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90011

Rathaus Südflügel, Obergeschoss 1.10

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90012

Rathaus Südflügel, Obergeschoss Dachgeschoss 2.09 + 2.10

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90013

Rathaus 1, Erdgeschoss E.03 + E.04

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90014

Rathaus 1, Erdgeschoss E.01

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90015

Rathaus 1, Erdgeschoss E.02 + E.06

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90016

Rathaus 1, Obergeschoss 1.16

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90017

Rathaus 1, Obergeschoss 1.17

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90018

Rathaus 1, Obergeschoss 1.18 + 1.19

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90019

Rathaus 1, Obergeschoss 1.28 + 1.30

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90020

Rathaus 1, Obergeschoss 1.34 + 1.35

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

90021

Rathaus 1, Obergeschoss 1.36 + 1.37

Rathausplatz 4

77933 Lahr/Schw.

 

Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Lahr aufhalten, so können Sie nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung Briefwahl online, postalisch oder mündlich durch Vorsprache im Bürgerbüro - Außenstelle Briefwahl – in der Sport- und Mehrweckhalle im Bürgerpark beantragen.

Sobald der Stadtverwaltung die Stimmzettel vorliegen, werden die Wahlunterlagen an die Adresse versandt, an die auch die Wahlbenachrichtigung geschickt wurde.

Wichtig: Wenn Sie bereits vor Freitag, 7. Februar 2025, verreisen und bis zum Wahltag, 23.Februar 2025, nicht mehr heimkehren, empfiehlt die Verwaltung, sich die Unterlagen an eine andere Adresse als die Heimatadresse senden zu lassen. Diese Adresse kann bei der Antragstellung angegeben werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie hier!

 

Weitere Informationen zum Kurierweg für Briefwahl im Ausland

Sofern Sie sich im Ausland aufhalten, wird das Auswärtige Amt nicht nur den sogenannten Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.

Das Bundesinnenministerium betont, „dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus. 

Generell: Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen. (…)

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird. (...)“

Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. 

Sollte Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht rollstuhlgerecht sein, haben Sie die Möglichkeit per Briefwahlantrag einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder durch Briefwahl oder in einem anderen, rollstuhlgerechten Wahllokal zu wählen. Auskünfte zu rollstuhlgerechten Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07821 / 910-0888

Für die Bundestagswahl haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. 

Zum Justieren der Stimmzettelschablone sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. Dies lässt keinerlei Rückschlüsse auf das einzelne Wahlverhalten der Wählenden zu. 

Die Schablone und die Audio-CD erhalten Sie kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden. Diese erreichen Sie unter Telefonnummer 0761 / 36122

Auch besteht die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter Telefonnummer 030 / 285387-281 zu erhalten. 

Einfach wählen gehen! – Informationen in leichter Sprache rund um die Bundestagswahl finden Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter www.bundestagswahl-bw.de/einfach-waehlen-gehen.

Im Bürgerbüro gibt es Broschüren als Hilfen zur Wahl in leichter Sprache.

Briefwahl

Jede wahlberechtigte Person kann auch per Briefwahl wählen. Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden.

Wenn Sie Ihre Stimme für die kommende Bundestagswahl gerne per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen, wie Sie Ihre Unterlagen beantragen können. 

Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online, postalisch oder mündlich durch persönliche Vorsprache angefordert werden.

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl sind eingetroffen. Es erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen (Wahlscheine, Stimmzettel und Stimmzettelumschläge) an die Personen, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben.  Für die Zustellung und den Rückversand steht nur ein sehr kleines Zeitfenster zur Verfügung. 

Ab sofort bis zum 21. Februar 2025 ist in der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark  die sogenannte Briefwahl vor Ort möglich. In dieser Zeit können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen dort persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Wer seine Wahlentscheidung schon getroffen hat, kann seinen Stimmzettel auch vor Ort in einer dafür bereitgestellten Wahlkabine ausfüllen und direkt wieder abgeben. Dies gewährleistet den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen.

 

 

Per Post

Füllen Sie den Wahlscheinantrag aus, den Sie mit der Wahlbenachrichtigung erhalten haben, und senden Sie uns diesen per Post zu. Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und so rechtzeitig bei uns eingehen, dass die Rücksendung nach Ausstellung der Unterlagen mit der Deutschen Post noch rechtzeitig bei Ihnen ankommt. Alternativ können Sie auch eine formlosen Brief (vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse) schreiben. 

Den Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

Stadt Lahr
Rathausplatz 4
77933 Lahr

Zusätzlich besteht die Möglichkeit über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone direkt die entsprechende Seite aufzurufen.

 

Alternativ können Sie auf folgenden Link klicken: 

Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 online beantragen

Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

Per Mail

Auch können Sie die Briefwahlunterlagen per Mail beantragen unter buergerbuero@lahr.de.  Bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. 

Bei Fragen hilft Ihnen die "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - unter der Telefonnummer 07821 / 910-3000 bei der Antragstellung weiter.

(in besonderen Ausnahmefällen – z.B. aus medizinischen Gründen - können die Briefwahlunterlagen nach am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden)

Ganz einfach geht es auch über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Verwenden Sie hierzu z.B. Ihr Smartphone, scannen Sie den QR-Code ab und befolgen Sie die weiteren angezeigten Schritte.

Wichtig: Der Antrag auf Briefwahl muss rechtzeitig bei uns eingehen, sodass gegebenenfalls die Rücksendung nach Ausstellung der Unterlagen mit der Deutschen Post noch rechtzeitig bei Ihnen ankommt. Die Stadt Lahr empfiehlt daher die Unterlagen zeitnah zu beantragen.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen.

Hierfür hat die "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, 77933 Lahr geöffnet.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Unterlagen persönlich abzuholen, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. Diese benötigt allerdings eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Einen Vordruck finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Ab sofort bis zum 21. Februar 2025 ist in der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark  die sogenannte Briefwahl vor Ort möglich. In dieser Zeit können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen dort persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Wer seine Wahlentscheidung schon getroffen hat, kann seinen Stimmzettel auch vor Ort in einer dafür bereitgestellten Wahlkabine ausfüllen und direkt wieder abgeben. Dies gewährleistet den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen.

 

Öffnungszeiten der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark

von Mittwoch, 22. Januar 2025, bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025:
 

Öffnungszeiten Außenstelle Wahlbüro
Datum Vormittags Nachmittags
Montag 08:30 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 13:00 Uhr  
Donnerstag 08:30 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag   13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag, 22. Februar 2025: 10:00 Uhr - 13:00 Uhr  
Sonntag, 23.Februar 2025: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr*

(*Wichtig: In besonderen Ausnahmefällen können die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden.)

 

__________________________

Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros  -  in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, 77933 Lahr 

 

Briefwahlunterlagen enthalten einen Wahlschein, einen Stimmzettel und zwei Umschläge. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat zwei Stimmen und darf daher zwei Kreuze setzen. Eins links (Erststimme), eins rechts (Zweitstimme). Wichtig ist, dass die Wählerin bzw. der Wähler den Zettel persönlich ausfüllt.
 

Danach muss man:

1. den Stimmzettel in den blauen Umschlag legen und diesen Stimmzettelumschlag zukleben,

2. die "Versicherung an Eides statt" persönlich auf dem Wahlschein ausfüllen sowie mit Datum und Unterschrift versehen und 

3. den zugeklebten blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag stecken und zukleben.

Der rote Umschlag muss rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag abgedruckt ist, geschickt oder direkt dort abgegeben werden. Der Wahlbrief muss dort spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, also kostenlos, befördert.

Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag, 23. Februar 2025, bei der Stadt Lahr eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post empfiehlt die Stadt Lahr, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.

Unabhängig von der Übersendung durch die Deutsche Post AG kommt für den Einwurf des Wahlbriefes in städtische Briefkästen nur der zentrale Briefkasten am Bürgerbüro, Rathausplatz 4, 77933 Lahr in Betracht. Sie können auch in der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Seminarraum, Bürgerpark 1, 77933 Lahr/Schwarzwald während der o.g. Öffnungszeiten abgegeben werden.

Anschrift und Erreichbarkeiten

Stadt Lahr
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-0888
E-Mail wahlen@lahr.de
www.lahr.de

 

 

Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros
Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark 
Bürgerpark 1
77933 Lahr 
Telefon 07821 / 910-3000 

Email buergerbuero@lahr.de

 

 

 

Schaubild, wie die Bundestagswahl 2025 funktioniert
Quelle: npridik.de