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10.12.2010 - Böschungspflege in den Weinbergen wichtig für Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Regierungspräsidium Freiburg für einige Gemeinden des Regierungsbezirkes eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für das kontrollierte Brennen der Vegetation als Maßnahme zur Offenhaltung von Rebböschungen erteilt. Auch in Lahr können diesen Winter ausgewiesene Böschungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen kontrolliert gebrannt werden. Ausgenommen sind gesetzlich geschützte Biotope, flächenhafte Naturdenkmale und ausgewiesene Untersuchungsflächen. Zu diesen Flächen sowie zu Wald, klassifizierten Straßen und Gebäuden ist ein Mindestabstand von 30 Metern einzuhalten.

Zur Pflege durch das Feuer sind nur Böschungen mit einer durchgehenden Grasschicht geeignet. Stärker verbuschte Bereiche können durch den Feuereinsatz allein nicht wieder in offene Flächen umgewandelt werden. Hier ist eine Erstpflege mit anderen Pflegemaßnahmen – z. B. Gehölzaushieb, Ringelung von Bäumen – nötig, damit sich wieder eine Grasschicht bilden kann.

Von der Stadtverwaltung Lahr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Personen, die eine besondere Brennberechtigung besitzen, das Feuer anwenden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Anwender die Feuerregeln kennt und auch beachtet. Die Feuerregeln wurden von Vertretern aus Winzerschaft, Gemeinden, Naturschutz und Behörden gemeinsam erarbeitet. Sie stellen sicher, dass die Schäden an der Tierwelt durch das Feuer möglichst gering bleiben.

Feuerregeln

  • F euer ist auf Südböschungen (von Ost über Süd bis West) vom 1. Dezember bis 28. Februar 2011 bei höchstens 10 Grad erlaubt.
  • Ein Feuereinsatz auf Nordböschungen (von West über Nord bis Ost) ist vom 1. Dezember bis 15. März 2011 bei höchstens 15 Grad möglich.
  • Um eine Schädigung der Tierwelt möglichst gering zu halten, darf dieselbe Fläche nur in jedem zweiten Winter und nur von unten nach oben gebrannt werden.
  • Ein Brandabschnitt darf nie länger als 40 Meter sein. Es muss ein Mosaik von gleichgroßen gebrannten und nicht gebrannten Flächen entstehen.
  • Richtiges Abbrennen beginnt möglichst früh in der Feuersaison auf den Südböschungen bei kühlem Wetter.



Für das kontrollierte Abbrennen ist der Nutzungsberechtigte (Eigentümer oder Bewirtschafter) der Flächen verantwortlich. Beim Brennen sollen aus Sicherheitsgründen immer mindestens zwei Personen anwesend sein. Um Fehlalarmierungen der Feuerwehr zu vermeiden, sollte über das bevorstehende Brennen die Leitstelle der Feuerwehr in Offenburg (Tel. 0781/9237980) informiert werden.

Ab diesem Winter besteht außerdem die Pflicht, nach jedem Brenntag das Brandprotokoll unverzüglich der Stadtverwaltung (Stabsstelle Umwelt, Fax 07821/910-0672, E-Mail: umwelt@lahr.de zu übersenden. Im Brandprotokoll sind das Datum, die gebrannte Fläche und die anwesenden Personen aufzuführen. Die Stadtverwaltung gibt die Brandprotokolle zur Kontrolle an die Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis weiter. Die zeitnahe Vorlage des Brennprotokolls soll es ermöglichen, einen Überblick über die konkreten Aktivitäten vor Ort zu erhalten und zu einer effektiveren Kontrolle zu kommen. Verstöße gegen die Bedingungen werden ordnungsrechtlich verfolgt.

Die Allgemeinverfügung und die dazugehörigen Karten können Interessierte im Rathaus 2 sowie bei den Ortsverwaltungen einsehen. Dort liegt außerdem die kostenlose Broschüre „Böschungspflege und Feuereinsatz im Rebgebiet“ zum Mitnehmen aus. Sie enthält Hinweise zu einer wirkungsvollen Böschungspflege, stellt die Hintergründe zum Feuereinsatz dar und erläutert die Feuerregeln. Die Allgemeinverfügung und einen Vordruck des Brandprotokolls gibt es unter www.lahr.de. Wer eine Brennberechtigung benötigt oder Fragen zum Feuereinsatz hat, wendet sich an den Landschaftserhaltungsverband Emmendingen (Tel. 07641/45191 87, E-Mail: h.page@landkreis-emmendingen.de) oder an das Büro für Böschungspflege im Kaiserstuhl (Tel. 07662/ 81265, E-Mail: friedlaender@vogtsburg.de).

Rebböschungen sind Teil der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Im Naturhaushalt erfüllen sie wichtige Funktionen, da sie durch ihren großen Flächenanteil wichtige Ausgleichsräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in den ansonsten vom Weinbau genutzten Bereichen bieten. Durch ihre linienhafte Anordnung bieten die Böschungen gute Vernetzungsstrukturen zwischen unterschiedlichen Teillebensräumen. Charakteristisch für viele Böschungsökosysteme ist, dass sie zahlreiche Arten aus dem submediterranen und kontinentalen Bereich beherbergen, die hier teilweise an ihre Verbreitungsgrenze stoßen.

Als Teil der Kulturlandschaft sollen die Rebböschungen aber auch den Zielen des Weinbaus genügen. Für den Qualitätsweinbau ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Struktur der Böschungsvegetation keine Schattenwirkung verursacht. Daher sind offene Vegetationsstrukturen, die von Wiesen- und Saumarten dominiert werden, hinsichtlich des Mikroklimas, der Böschungsstabilität und des Schädlingsdruckes optimal für die Belange des Weinbaus geeignet. Ferner ist ein reichhaltiges Angebot an mosaikartig verteilten Kleinstrukturen und kleinen Gebüschgruppen vor allem im Hinblick auf den Umwelt schonenden Weinbau zu begrüßen.

Werden die Rebböschungen nicht oder nur unzureichend gepflegt, so entwickelt sich ihr Bewuchs vom gras- und krautreichen Offenland langsam zum Wald. Dabei verdrängen Problemarten wie verwilderte Rebunterlagen, Brombeere und Goldrute und Gehölze wie Pappel, Weide und Robinie viele ökologisch wertvolle Strukturen. Um die Böschungen weiterhin offen zu halten, ist ein systematischer Ansatz notwendig, bei dem je nach Situation unterschiedliche Pflegemaßnahmen zum Einsatz kommen.