Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist am 30. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, in Kraft getreten.
Dessen Ziel ist es, die schnelle Schaffung kostengünstigen Wohnraums zu vereinfachen, aber auch bestehende Zweckbindungen im sozialen Wohnungsbau zu sichern. Künftig können Gemeinden Wohnungsbau ermöglichen, für die bisher im Rahmen der Gesetze ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans keine Genehmigung erwirkt werden kann.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die neuen Instrumente in Lahr eine positive Resonanz finden werden. Ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats am 15. Dezember 2025 soll Klarheit über Prozesse und Anforderungen der Stadt Lahr schaffen.
Detailliertere Informationen werden nach dem gefassten Grundsatzbeschluss an dieser Stelle folgen.
Kontakte:
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Sandra Romme
Rathaus 2
Rathausplatz 7
77933 Lahr
Tel. 07821/910-0690
E-Mail: sandra.romme@lahr.de