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24.11.2009 - Ausschreibung der Stelle der/des Ersten Beigeordneten in Lahr

Am Samstag, 28. November 2009, wird die Stelle der/des Ersten Beigeordneten bei der Stadt Lahr öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag, 23. November 2009, die festzulegenden Teilaspekte der Stellenausschreibung sowie des Verfahrensablaufes mit Zeitplan beschlossen. Er bestätigte damit einstimmig eine entsprechende Beschlussempfehlung aus der Vorberatung des Haupt- und Personalausschusses vom 09. November 2009.

Erforderlich wurde diese gemeinderätliche Befassung, da die erste Amtszeit der Stelleninhaberin, Brigitte Kaufmann am Mittwoch, 21. April 2010, endet. Bei Ablauf der Amtszeit ist die Bestellung der Beigeordneten durch Wahl nach der Gemeindeordnung Baden Württemberg frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Stelle ist spätestens zwei Monate vor der Besetzung öffentlich auszuschreiben.

Diese landesweite öffentliche Ausschreibung erfolgt mit der vom Gemeinderat gebilligten Vorlage der Stellenausschreibung am Samstag, 28. November 2009. Nach Ende der Bewerbungsfrist am Montag, 11. Januar 2010, werden die eingegangenen Bewerbungen am Montag, 18. Januar 2010, dem Ältestenrat vorgelegt. Dieser trifft eine Vorauswahl von Bewerbern und Bewerberinnen zur persönlichen Vorstellung im Haupt- und Personalausschuss am Montag, 08. Februar 2010.

Der Gemeinderat ermächtigte auf der Grundlage der persönlichen Vorstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern im Haupt- und Personalausschuss diesen, eine Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern zur persönlichen Vorstellung im Gemeinderat zu treffen oder mit entsprechendem Mehrheitsbeschluss eine Auswahlempfehlung an den Gemeinderat zur vorgeschalteten Beschlussfassung in einer gemeinderätlichen Sondersitzung abzugeben. Nach dem vorliegenden Zeitplan stellen sich diese ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber am Montag, 01. März 2010, im Gemeinderat persönlich vor; im Anschluss daran ist die Durchführung der Wahl beabsichtigt.

Neben der aktuellen Dezernatsverteilung und damit dem Geschäftskreis der Ersten Beigeordnetenstelle bestätigte der Gemeinderat auf dieser Grundlage auch die bisherige Stellenbewertung sowie das Wahlverfahren.