Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

22.11.2013 - Auskünfte über Altlastenverdachtsflächen

Die Kenntnis von Altlastverdachtsflächen schützt Bürger davor, ungewollten ein Grundstück mit Altlasten zu erwerben und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt zu werden. Denn werden Altlasten erst nach dem Kauf eines Grundstücks oder beim Ausheben der Baugrube festgestellt, können bestehende Finanzierungs- und Zeitpläne schnell nicht mehr realisierbar sein.

Solche Flächen können zum Beispiel stillgelegte Gewerbe- und Industriestandorte oder Müllkippen sein, auf denen früher mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Die Stadtverwaltung Lahr erteilt Grundstückseigentümern, bei schriftlicher Einverständniserklärung auch Dritten, auf schriftlichen Antrag kostenlos Auskunft darüber, ob für die jeweiligen Grundstücke ein Altlastenverdacht vorliegt.

Schriftliche Anfragen bitte richten an die Stadtverwaltung Lahr, Abt. Öffentliches Grün und Umwelt, Dr. Matthias Dressler oder Mathias Pieper, Rathausplatz 7, 77933 Lahr. Einen Antragsvordruck zum Herunterladen finden Sie auch auf der Homepage der Stadt www.lahr.de unter dem Stichwort „Altlastenauskunft“.