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21.07.2010 - Arbeitsrechtssache Bianca Sitzius - Stadt Lahr

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – hat nach mündlicher Verhandlung am Dienstag, 20. Juli 2010, die von Bianca Sitzius gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg – Kammern Offenburg – vom 20. November 2009 eingelegte Berufung vollumfänglich zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Landesarbeitsgericht folgt damit der Entscheidung des Arbeitsgerichts Freiburg, welches bereits in erster Instanz die gegen die Stadt Lahr sowie fünf leitende Beschäftigte geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings ablehnte und auch einen Entschädigungsanspruch gegen die Stadt Lahr zurückwies, den Bianca Sitzius wegen einer Pressemitteilung geltend gemacht hatte.

Mit dem Urteil bestätigt das Landesarbeitsgericht – wie bereits zuvor das Arbeitsgericht – die Auffassung der Stadt Lahr, dass kein Verhalten vorlag, welches den Vorwurf des Mobbings gerechtfertigt hätte. Die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche in Höhe von insgesamt rund 170.000 Euro erwiesen sich damit in vollem Umfang als haltlos.

Eine schriftliche Begründung des Urteils des Landesarbeitsgerichts liegt noch nicht vor, so dass eine detaillierte Analyse der Urteilsgründe derzeit nicht möglich ist.