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20.03.2017 - Bürgerentscheid Bebauungsplan ALTENBERG am Sonntag, 26. März 2017 Wie geht es weiter mit dem Bebauungsplan?

Am Sonntag, 26. März 2017, stimmen die wahlberechtigten Lahrerinnen und Lahrer mit einem Bürgerentscheid über folgende Frage ab:

"Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 25.07.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans ALTENBERG (1. Änderung des Bebauungsplans ALTENBERG) aufgehoben wird?"

Diese Fragestellung und den Termin des Bürgerentscheids hat der Gemeinderat am 05.12.2016 einstimmig beschlossen.

Für die Wählerinnen und Wähler unterscheidet sich der Bürgerentscheid kaum von einer Wahl. Abgestimmt wird in den gewohnten Wahllokalen mittels eines amtlichen Stimmzettels oder per Briefwahl. In der Wahlbenachrichtigung ist der Abstimmungsraum angegeben. Die Abstimmungszeit in den 39 Wahllokalen dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme, die er mit einem Kreuz auf dem Stimmzettel im Ja- oder Nein-Feld abgibt. Wer mit "Ja" stimmt spricht sich gegen eine Änderung des vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplans ALTENBERG aus. Ein Kreuz bei "Nein" bedeutet, mit der Bebauungsplanänderung einverstanden zu sein.

Der Bürgerentscheid ist in der Weise entschieden, wie die Mehrheit die Frage beantwortet hat. Voraussetzung für die Verbindlichkeit des Ergebnisses ist aber, dass die Mehrheit, also die Ja- beziehungsweise Nein-Stimmen (nicht die Zahl der Abstimmenden insgesamt) mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (Quorum).

Bei Bejahung der Abstimmungsfrage:
Wird die Abstimmungsfrage mehrheitlich mit "Ja" beantwortet und das Quorum erreicht, so ist der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats aufgehoben und das Bebauungsplanverfahren beendet. Der derzeit gültige Bebauungsplan bleibt unverändert. Innerhalb von drei Jahren darf auch kein neues Verfahren zur Änderung eingeleitet werden, es sei denn, es kommt erneut zu einem Bürgerentscheid.

Bei Verneinung der Abstimmungsfrage:
Wird die Abstimmungsanfrage mehrheitlich mit "Nein" beantwortet und das Quorum erreicht, so geht das Bebauungsplanverfahren weiter. Über die weiteren Verfahrensschritte und den Inhalt des Bebauungsplans entscheidet der Gemeinderat. Ein (weiterer) Bürgerentscheid ist hierüber rechtlich ausgeschlossen.

Bei Nichterreichen des Quorums:
Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat (erneut) darüber, ob der Aufstellungsbeschluss aufgehoben oder das Bebauungsplanverfahren fortgeführt wird.

Nähere Informationen zum Bürgerentscheid sind auf der Homepage der Stadt Lahr unter www.lahr.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.