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11.12.2009 - Veröffentlichung von Jubiläumsdaten - Widerspruch möglich

Die Stadt Lahr reicht regelmäßig Daten von Alters- und Ehejubilaren an Presse und Rundfunk weiter. Namen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums dürfen von der Meldebehörde bei Altersjubilaren ab dem 70. Geburtstag und bei Ehejubilaren ab der Goldenen Hochzeit veröffentlicht werden.

Wer diese Veröffentlichung nicht möchte, sollte spätestens zwei Monate vor dem Tag des Jubiläums eine Erklärung gegenüber der Meldebehörde abgeben. Solche Erklärungen nehmen das BürgerBüro, Rathausplatz 4, und die Ortsverwaltungen entgegen. Die Erklärungen gelten dann für alle kommenden Jubiläen und brauchen nicht wiederholt zu werden. Natürlich ist es auch möglich, nur der Veröffentlichung eines bestimmten Jubiläums zu widersprechen.