Saatkrähen in Lahr

Saatkrähe im Straßengrün nach Nahrung suchend
Ein Vogel im Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und der Bevölkerung
Die Saatkrähe ist eine bei uns natürlich vorkommende, wild lebende, nicht jagdbare und naturschutzrechtlich besonders geschützte Vogelart.
Die Saatkrähe (Corvus frugilegus) – Vogel des Jahres 1986 – gehört mit Rabenkrähe, Dohle, Kolkrabe, Eichelhäher, Tannenhäher und Elster in der Unterordnung Singvögel zur Familie der Rabenvögel. Die Saatkrähe hat eine Körperlänge von etwa 46 cm, schwarzes (metallisch glänzendes) Gefieder und schwarze Beine. Auffällig ist ihr langer spitzer Schnabel mit der weißen grindigen Schnabelbasis, der sich von anderen Rabenvögeln unterscheidet.
Als ehemaliger Steppenbewohner bevorzugt die Saatkrähe weite, offene Landschaften mit vereinzelten Gehölzgruppen und mit einem hohen Anteil feuchter Wiesen und Weiden. Nachdem ihre Lebensmöglichkeiten in der Agrarlandschaft vielfach schlechter wurden und aufgrund der ehemalig intensiven Verfolgung auf dem Lande, folgten die anpassungsfähigen Vögel der Zivilisation bis in die Siedlungen.

Saatkrähen leben gesellig und brüten daher in Kolonien
Seit einiger Zeit legt die Saatkrähe ihre Brutkolonien zunehmend in der Nähe des Menschen an und brütet im städtischen Bereich. Als Schlafplatz und für die Brut und Jungenaufzucht bevorzugt die Saatkrähe hohe Bäume mit großen Kronen. Die Brutkolonien werden zum Teil bereits ab Januar/Februar besetzt, obwohl der Nestbau normalerweise erst im März beginnt. Die Eiablage mit im Mittel 3,8 Eiern pro Vollgelege erfolgt Ende März/Anfang April. Nach ca. 15 Tagen Brutzeit schlüpfen Ende April/Anfang Mai die Jungen, die nach weiteren 32 bis 35 Tagen das Nest verlassen.
Das Brüten in Kolonien beruht noch auf dem ehemaligen steppenartigen Lebensraum, in dem die Nistmöglichkeiten auf wenige Gehölze begrenzt waren. Dieses natürliche Verhalten kann nicht als Zeichen einer Übervermehrung gedeutet werden.
Von den Kolonien fliegen die Saatkrähen tagsüber zur Nahrungsaufnahme in die Äcker. Dort stochert der Rabenvogel nach Insekten und deren Larven, Würmern, Schnecken und auch Mäusen. Vor allem zur Brutzeit ergänzen sie damit ihre ansonsten überwiegend pflanzliche Nahrung aus verschiedenen Samen und Keimlingen. Besonders beliebt sind frisch gesäte Mais- und Sommergetreidekörner und junge Keimlinge. Der großflächige Maisanbau in der Rheinebene ist somit ursächlich für die guten Lebensbedingungen der Saatkrähen.
Die anpassungsfähigen Vögel nutzen inzwischen aber auch das Nahrungsangebot im städtischen Bereich. So bieten ihnen z. B. Grünanlagen jene kurzrasigen Habitatsstrukturen, an denen es in der Agrarlandschaft mangelt. Sie betätigen sich aber auch Resteverwerter in Innenstadtbereichen und auf Kompostierungsanlagen. Diese für die Saatkrähe guten Lebensbedingungen haben den ehemaligen Steppenvogel zu einem Kulturfolger fortentwickelt, dessen Anwesenheit inzwischen zu Konflikten führt.

Entwicklung der Brutbestände in Baden-Württemberg
Bestandsituation
Im Allgemeinen ist der Bestand der Saatkrähe in Deutschland gering, in Baden-Württemberg stand die Saatkrähe Mitte des letzten Jahrhunderts bereits kurz vor dem Aussterben. Erst in den letzten Jahrzehnten kam es als Folge des gesetzlichen Schutzes an einigen Orten zu einem starken Bestandsanstieg. Die hier regelmäßig brütende heimische Vogelart wird laut der
„Roten Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs“ (Stand: 12/2004, PDF, 3,98 MB) derzeit als „nicht gefährdet“ eingestuft, dennoch hat das Land Baden-Württemberg für deren Erhaltung in Deutschland eine besondere Verantwortung (Anteil am Brutbestand von Deutschland neun bis zehn Prozent).
Die Brutpaare leben vor allem in der Oberrheinebene und teilweise in Oberschwaben in hoher Anzahl und Koloniengröße. Zwischen Ende Oktober und Ende Februar treten durch Zuzug aus Nordosteuropa große Winterschwärme in Erscheinung, die den Eindruck einer Massenvermehrung erwecken. Der Winterbestand in Baden-Württemberg wird auf 100.000 bis 430.000 Saatkrähen geschätzt, wobei die bei uns brütenden Saatkrähen den Winter im Südwesten Frankreichs verbringen.

Entwicklung der Brutbestände in Lahr (Summe der besetzten Nester in Lahr, U. Baum)
Ein wichtiges Zentrum des Saatkrähenvorkommens am südlichen Oberrhein ist der Großraum Lahr. Hier brüten zwischen 26 und 35 Prozent des Saatkrähen-Gesamtbestandes des südlichen Oberrheines. Gerade im westlichen Bereich der Stadt Lahr mit ihrem hohen Baumbestand hat sich die Saatkrähe angesiedelt. Tradierte Saatkrähen-Kolonien findet man an den folgenden Standorten:
- Lahr: Bahnlinie, Kleinfeld, Behindertenwerkstatt
- Lahr-Langenwinkel: Raiffeisenstraße
- Lahr-Mietersheim: Bereitschaftspolizei, Gewerbegebiet
Wurden 1986 in Langenwinkel erstmals brütende Saatkrähen beobachtet, so gab es 2009 in Lahr schon neun tradierte Großkolonien mit 1.540 Brutpaaren.

Rechtliche Situation
Als einheimischer Vogel ist die Saatkrähe durch Gesetze wie die
EG-Vogelschutzrichtlinie und das
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Nach § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten,
- wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
- wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
- Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach § 45 Abs. 7 kann die zuständige Naturschutzbehörde von den Verboten des § 44 im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen.

In der Landwirtschaft kann die Saatkrähe zu Ertragseinbußen führen, wenn sie im Schwarm Körner und Keimlinge systematisch aus dem Boden pickt
Mit der
Verordnung der Landesregierung über Ausnahmen von den Schutzvorschriften für Rabenvögel vom 15. Juli 1996 wurden Ausnahmen für Rabenkrähen und Elstern zugelassen. Eine Verordnung der Landesregierung über allgemeine Ausnahmen bei Saatkrähen ist nicht ergangen. Auch bei dieser Vogelart können aber im Einzelfall zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden Ausnahmen und Befreiungen zum Abschuss außerhalb der Brutzeit vom zuständigen Regierungspräsidium erteilt werden. In der Brutzeit sind Befreiungen für Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen in besonderen Einzelfällen möglich, wenn andere nichttödliche Vergrämungsmaßnahmen erfolglos waren und durch Abschüsse weniger Exemplare erhebliche landwirtschaftliche Schäden abgewendet werden können. Vergrämungsabschüsse sind allerdings nur ein (letztes) Mittel, um erhebliche Schäden im landwirtschaftlichen Bereich zu verhindern.
Es besteht keine allgemeine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Verpflichtung des Landes Baden-Württembergs, Schäden zu ersetzen, die auf das Verhalten wildlebender, nichtjagdbarer und naturschutzrechtlich besonders geschützter Tiere zurückgehen, so das Ministeriums für Ländlicher Raum Baden-Württemberg im Jahr 1998 (Drucksache 12/3119).
In einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg wurde die Regierung aufgefordert, „Maßnahmen gegen die zunehmende Krähenplage in Städten zu ergreifen.“ In der Antwort
(Drucksache 14/2734, PDF, 77 KB) vom 05. Juli 2008 wurde auf die oben genannte Rechtslage verwiesen und mitgeteilt, dass weitergehende Regelungen derzeit nicht erforderlich sind.
Der strenge Schutz der Saatkrähen besteht nicht europaweit. Bei der Änderung der EG-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1994 ist die Saatkrähe für die Mitgliedsstaaten Frankreich und Großbritannien in Anhang II Teil 2 (jagdbare Art) eingestuft worden, da dort die Bestände offensichtlich eine Bejagung zulassen. Für Deutschland ist eine solche Regelung nicht erfolgt, da die Bestände der Saatkrähe bundesweit nicht entsprechend eingestuft werden. Bereits 1997 ergab eine Umfrage im Arbeitskreis „Artenschutzregelungen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, dass eine Initiative Baden-Württembergs zur Änderung der EG-Vogelschutzrichtlinie (Einstufung der Saatkrähe in Anhang II Teil 2 – als jagdbare Art) keine Unterstützung fand. Eine weitere Umfrage am 30. April 2002 fand ebenfalls keine Unterstützung der anderen Bundesländer.
Entwicklung in Lahr
Mit dem deutlichen Anwachsen der Saatkrähen-Population und der Neubildung von Kolonien in Wohngebieten kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu Beschwerden und Bitten auf Abhilfe bei der Stadtverwaltung. Vor allem während der Nist- und Brutphase und bei der Aufzucht der Jungvögel klagen Anwohner über Lärmbelästigungen sowie Verschmutzungen durch herabfallenden Kot bzw. Nistmaterial. Gerade die starke Lautäußerung der Saatkrähen in den frühen Morgenstunden und am Abend, in den ansonsten relativ ruhigen Tageszeiten, wird als besonders störend und belästigend empfunden.

Unter den Horstbäumen der Saatkrähen ist die Verschmutzung durch Vogelkot beträchtlich
Hinzu kommen Beschwerden und hygienische Bedenken über die starken Verschmutzungen durch Vogelkot auf Gehwegen oder geparkten Fahrzeugen. In diesem Rahmen werden auch immer wieder Befürchtungen vorgetragen, dass Krankheiten durch den Kot der Krähen übertragen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben aber ergeben, dass diese Befürchtungen unbegründet sind.
Die Stadtverwaltung Lahr ist sich der lästigen Auswirkungen der Saatkrähen auf die Nachbarschaft bewusst und hat sich schon seit einiger Zeit der Problematik angenommen und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Die Eingriffsmöglichkeiten für die Stadt sind aber aufgrund der bestehenden Gesetzeslage stark eingeschränkt. Denn trotz des inzwischen hohen Bestandes in Lahr, steht die Saatkrähe auch hier weiterhin unter besonderem Schutz. Es ist auch hier nach
§ 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten Saatkrähen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nist- und Brutstätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gab es in den letzten Jahren Eingriffe in bestehende Saatkrähenkolonien. Mit naturschutzrechtlichen Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ortenaukreis wurden auf privaten und öffentlichen Flurstücken kranke und brüchige Baumbestände gefällt. Aber auch ohne diese unumgänglichen Eingriffe in den Bestand werden, aufgrund des Erreichens der natürlichen Altersgrenze der Bäume, den Saatkrähen tradierte Horstbäume entzogen.
Es ist ein Anliegen der Stadt Lahr, die Brutgebiete möglichst in dem bisherigen Bereich zu halten, weil dort das Konfliktpotential nicht so groß ist, wie in den Wohngebieten. In den 90er Jahren wurden daher umfangreiche Neupflanzungen von Bäumen vorgenommen. Mit dem auch weiterhin fortzusetzenden Anpflanzen von Gehölzen an weitgehend konfliktfreien Standorten soll eine Abwanderung der Saatkrähen vermieden werden. Dennoch ist durch den Ausfall der bisherigen Horstbäume eine am gleichen Ort mittelfristig nicht ausgleichbare Lücke entstanden. In den vergangenen Jahren wurde die Erfahrung gemacht, dass sich die Saatkrähen auf die noch verbliebenen Bestände entlang der Bahnlinie und im Kleinfeld zurückziehen, gleichzeitig aber auch massiv in den Baumbestand Richtung Innenstadt drängen.

Übersicht verschiedener Vergrämungsmethoden
Die Stadtverwaltung hat daher schon vor einiger Zeit mit von der Saatkrähen-Problematik besonders betroffenen Kommunen und zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen und Informationen und Erfahrungen über mögliche Lösungswege ausgetauscht. Von den Kommunen und Behörden wurden unterschiedliche Methoden zur Vergrämung der Saatkrähen ausprobiert. Diese Vergrämungsmaßnahmen sollen dann zum Erfolg führen, wenn sie auf begrenztem Raum und in konzentrierter Form durchgeführt werden und wenn andere ungestörte Bereiche zur Kolonieneubildung zur Verfügung stehen.
Die Vergrämung der Saatkrähen ist aber bisher meistens nur kurzfristig erfolgreich gewesen; die intelligenten Vögel erkennen schnell, dass ihnen keine wirkliche Gefahr droht. Teilweise wird auch durch die Vergrämung das Brutgeschäft verlängert und damit auch die davon ausgehenden Belastungen für die Nachbarschaft. Daher sollten Lenkungsmaßnahmen auf Ausnahmesituationen z.B. in der Nähe von Schulen, auf Friedhöfen oder an Krankenhäusern beschränkt bleiben.
Um Erfahrungen zu sammeln, wie die Saatkrähen in Lahr reagieren, wurde 2008 die Herausnahme von leeren Saatkrähennestern vor Beginn der Brutzeit erprobt. Diese Aktion sollte zeigen, ob die Saatkrähen durch die Vergrämungsmaßnahme ihre Nestbautätigkeit an einen anderen Ort verlegen. Wie die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, ist durch das Entfernen der Nester das Problem nicht endgültig lösbar, denn die Vögel beginnen relativ schnell wieder neue Nester zu bauen bis der Bruttrieb schließlich nachlässt, aber die Vögel weichen eher in Gebiete aus, in denen sie ungestört sind. Da Saatkrähen gesellig sind und sich gerne dort ansiedeln wo schon einige Nester sind, kann diese Maßnahme die Vögel in ungestörte Ausweichbrutplätze lenken. Bei dieser Methode besteht aber auch die Gefahr, dass sich die bestehende Kolonie in mehrere neue Kolonien aufteilt.
Mit einer Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ortenaukreis durfte die Stadtverwaltung Lahr im Frühjahr 2008 entlang der Schwarzwaldstraße Nester entfernen und die Vögel beim Nestbau stören. Diese Art der Vergrämung war auf die Zeit außerhalb der Eiablage und Aufzucht beschränkt. Durch die gewählte Vergrämungsmethode sollte keine Schädigung der Saatkrähenpopulation, sondern nur eine verringerte Anzahl an Nistplätzen bzw. eine Vertreibung aus dem Wohngebiet erfolgen. Eine völlige Vertreibung der Saatkrähen aus dem gesamten Stadtbereich wurde und wird von der Stadt Lahr nicht angestrebt und ist durch die gewählte Vergrämungsmaßnahme auch nicht möglich gewesen. In einer Pressemitteilung der Stadt Lahr zu dieser Aktion wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmegenehmigung ausschließlich für die Stadtverwaltung Lahr erteilt worden ist.

Entfernung leerer Saatkrähennester in der Schwarzwaldstraße
Vom Bau- und Gartenbetrieb Lahr wurden am 11. März 2008 entlang der Schwarzwaldstraße zwischen Belleviller Platz und Breslauer Straße aus 21 Bäumen 46 leere Saatkrähennester entfernt. Das Nistmaterial wurde anschließend mitgenommen, um den raschen Nestneubau an der alten Stelle zu erschweren. Am 13. März 2008 wurden erneut aus denselben 21 Bäumen 46 neue Nester entfernt und wiederum das Nistmaterial entfernt. Erneut wurden von den Saatkrähen rund 50 neue Nester erbaut. Ein weiteres Eingreifen ließ jedoch die zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung nicht zu. Der Misserfolg der probeweise durchgeführten Maßnahme zeigt, wie schwierig das Problem zu bewältigen ist.

Das Kappen von Bäumen und Ästen hindert die Saatkrähen nicht beim Horstbau
Im Nachgang zu dieser Maßnahme wurde in der Umweltausschuss-Sitzung am 17. April 2008 das Thema Saatkrähen in Lahr ausführlich diskutiert
(Vorlage 02/2008, PDF, 28 KB). Vom Umweltausschuss wurde abschließend einstimmig beschlossen, die Entwicklung der Saatkrähen-Kolonien in Lahr weiter zu beobachten und in Abstimmung mit den Fachbehörden des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums und den Naturschutzverbänden Lösungsmöglichkeiten zu prüfen – um das Ansiedeln der Saatkrähen in Wohngebieten zu vermeiden –, die den Belangen des Naturschutzes und den der Anwohner gerecht werden.
Bei einer Besprechung mit den Vertretern der Fachbehörden, der Naturschutzverbände und der Stadtverwaltung Lahr wurden daraufhin verschiedene Vergrämungsmaßnahmen diskutiert, es wurde jedoch keine erfolgversprechende Lösung gefunden. Selbst durch eine von einigen Bürgern gewünschte Bejagung ließe sich nach allgemeiner Fachmeinung der Bestand nur kurzfristig reduzieren. Die bisherige Bestandszahl würde durch höheren Bruterfolg – der durch den Abschuss begünstigt würde – innerhalb kurzer Zeit wieder erreicht werden. Ein Abschuss von Tieren innerhalb des besiedelten Bereichs ist im Übrigen rechtlich nicht erlaubt. Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten hat die Stadt Lahr vor der Brutsaison 2009 keine Vergrämungsaktion durchgeführt.

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller mit Bürgern beim Ortstermin
Bei einem Treffen Anfang April 2009 vor Ort hörten sich Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller, Bürgermeister Langensteiner-Schönborn und der Umweltbeauftragte Kaiser die Sorgen und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger an und stellten dar, was die Stadtverwaltung unternimmt um diesen Anliegen gerecht zu werden beziehungsweise welche übergeordneten Gesetzeslagen diese Bemühungen einschränken.

Keine Lösung: durch Rattengift illegal getötete Saatkrähe
Der gleichzeitige Fund toter Saatkrähen legt den Verdacht nahe, dass sich jemand um eine gesetzeswidrige „Lösung“ bemüht hat. Rund zehn tote Saatkrähen wurden innerhalb einer Woche im Bereich Schwarzwaldstraße gefunden. Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg an einigen der toten Saatkrähen ergaben, dass die Saatkrähen an Rattengift gestorben sind. Rattengift darf außerhalb von Gebäuden nur verdeckt ausgelegt werden, unzulänglich für Mensch (z.B. spielende Kinder), Haus- und Wildtiere („Nicht-Ziel-Tiere“). Der Verdacht liegt damit nah, dass das Rattengift vorsätzlich den Saatkrähen zur Aufnahme bereitgestellt worden ist. Die Stadtverwaltung Lahr hat deshalb bei der Polizei Anzeige erstattet.
Anfang 2010 hat Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller an die oberste Naturschutzbehörde appelliert, sich für gesetzliche Ausnahmeregelungen an mit Saatkrähen besonders belasteten Standorten einzusetzen. In der Antwort von Ministerin Tanja Gönner wurde zwar anerkannt, dass der Großraum Lahr ein besonderer Schwerpunkt der Saatkrähen in Baden-Württemberg bildet, es wurde aber ansonsten nur auf die bestehenden Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetztes verwiesen. Eine darüber hinausgehende Rechtsänderung würde nach Ansicht der Ministerin mit nationalem und europäischem Naturschutzrecht kollidieren. Ministerin Tanja Gönner sieht aber auch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Maßnahmen: „Ich stimme Ihnen jedoch zu, dass Managementmaßnahmen für Saatkrähen im Siedlungsbereich im Vergleich zum Außenbereich nur eingeschränkt möglich und wegen der dort vorhandenen Restriktionen – insbesondere der Sicherheit der Bürger – oft auch schwieriger durchzuführen sind.“

Umgesiedelte Saatkrähen-Nester am neuen Standort im Industriegebiet West
Für das Jahr 2011 hat die Stadt Lahr mit dem Fachbüro BIOPLAN - Institut für angewandte Biologie und Planung eine neue Lenkungsvariante erarbeitet, die sie mit einer Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg umsetzen wird. Das Ziel der Aktion ist es die Saatkrähen an unproblematische Standorte zu lenken. Die Lenkung der Saatkrähe beruht dabei auf einer abgestimmten Kombination von Anlockung einerseits und Störung andererseits.
Im Dezember 2010 hat der erste Schritt zur Umsetzung der Aktion begonnen. Dazu hat der Bau- und Gartenbetrieb Lahr aus den Straßenbäumen entlang der Schwarzwaldstraße zwischen Bahnhof und Freiburger Straße leere Saatkrähennester entfernt. Die vollständigen Nester und herab gefallenes Nistmaterial wurden mitgenommen, um den raschen Nestneubau an der alten Stelle zu erschweren. Im nächsten Schritt der Aktion wurden die entfernten Nester in einige Straßenbäume im Industriegebiet West eingesetzt. An der Ecke Raiffeisenstraße/Tullastraße stehen mit Platanen geeignete Brutbäume zur Verfügung. Außerdem liegt der neue Standort im Industriegebiet in räumlicher Nähe zu den großen, seit Jahren bestehenden Brutstandorten.
Das Abbauen der Nester in der Schwarzwaldstraße soll dort die Anziehung für die Saatkrähen senken und gleichzeitig im Industriegebiet erhöhen. Da Saatkrähen gesellig sind und sich gerne dort ansiedeln wo schon einige Nester sind, ist die Maßnahme geeignet die Vögel an die neuen Ausweichbrutplätze zu lenken. Sollten nach der Umsiedelungsaktion von den Saatkrähen neue Nester in der Schwarzwaldstraße gebaut werden, so können diese bis vor der Eiablage wieder entfernt werden. Außerdem soll hier zu Beginn der Brutsaison zusätzlich eine akustische Vergrämung erfolgen, in der Raiffeisenstraße gleichzeitig eine Anlockung durch verschiedene Saatkrähen-Lautäußerungen.
Die Stadt Lahr ist vorsichtig optimistisch über die Erfolgsaussichten dieser in der Kombination neuartigen Vergrämungsmaßnahme. Bis zum Eintreten einer eventuellen Besiedlung der Raiffeisenstraße können aber zwei bis drei Jahre vergehen, so dass die Aktion in den nächsten beiden Jahren vermutlich wiederholt werden muss.
Informationsmöglichkeiten
Weitere Informationen gibt es bei den auch rechtlich zuständigen Naturschutzbehörden:
- Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ortenaukreis (Badstraße 20, 77652 Offenburg, Tel. 0781 / 805 95 13),
- Höhere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Freiburg (Bissierstraße 3, 79114 Freiburg, Tel. 0761 / 208-0).
Die Stadt Lahr ist an einer nachhaltigen Lösung im Rahmen der vorgegebenen rechtlichen Möglichkeiten interessiert und wird weiter an einer Verbesserung des Problems arbeiten.
Die schwierige Lage der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch den Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und betroffener Bevölkerung möchte die Stadt Lahr schnellstmöglich beilegen.
Ein eigenmächtiges und ungesetzliches Eingreifen verurteilt die Stadt Lahr nachdrücklich.