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Kontakt
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Ansprechpartner bei Lärmproblemen in Lahr
Sie haben ein akutes Lärmproblem, fühlen sich gestört oder belästigt? Bleiben Sie selbst ruhig und sprechen Sie zuerst mit dem Verursacher. Meist lässt sich schon auf diesem Wege für Ruhe sorgen.
Sie haben ein akutes Lärmproblem, fühlen sich gestört oder belästigt? Bleiben Sie selbst ruhig und sprechen Sie zuerst mit dem Verursacher. Meist lässt sich schon auf diesem Wege für Ruhe sorgen.
Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, schalten Sie die Behörde ein, die für das Problem zuständig ist:
- Baustellenlärm:
Wenn der Lärm von einer Freizeitanlage (z. B. Skate-Anlage) ausgeht:
Landkreis Ortenau - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
Landkreis Ortenau - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
- Gaststätten / Diskotheken:
Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr.
In einem akuten Fall kann auch die Benachrichtigung der Polizei in Frage kommen.
In einem akuten Fall kann auch die Benachrichtigung der Polizei in Frage kommen.
- Industrie- und Gewerbelärm:
Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr.
- sonstigen Ruhestörungen wie z. B. Lärm in der Nachbarschaft:
Den Störer um Ruhe bitten, ansonsten die Polizei benachrichtigen. Im wiederholten Fall: Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr einschalten.




