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Bodenschutz und Altlasten

Vergrößerung des Bildes, öffnet in einem neuen Fenster: Maschinen und Geräte zur Altlastenerkundung
Altlastenerkundung

Was sind Altlasten und schädliche Bodenveränderungen?
Der Begriff "Altlasten" wird im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) definiert. Danach werden verschiedene Arten von Altlasten unterschieden:
  • Altablagerungen sind stillgelegte Anlagen zur Abfallbeseitigung, zum Beispiel alte Deponien, Müllkippen aber auch wilde Müllablagerungen.
  • Altstandorte sind Grundstücke mit stillgelegten Anlagen (Industrie- und Gewerbestandorte), in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, zum Beispiel Gaswerke, Tankstellen, chemische Reinigungen, militärische Flächen. Allerdings ist nicht jede Tankstelle oder chemische Reinigung automatisch eine Altlast. Erst wenn durch Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass die Prüfwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung überschritten wurden und von den Bodenverunreinigungen eine Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen oder Grundwasser ausgeht, wird die Fläche als Altlast bezeichnet.
  • Altlastverdächtige Flächen sind noch nicht (ausreichend) untersuchte Flächen, bei denen auf Grund der früheren Nutzung der Verdacht besteht, dass von der Fläche Gefahren ausgehen. Flächen mit nachweislich geringeren Belastungen, von denen keine aktuelle Gefahr ausgeht, werden nicht als Altlasten bezeichnet. Bei Bauvorhaben ist hier aber zu beachten, dass Auflagen erhoben werden können und evtl. anfallender verunreinigter Erdaushub ordnungsgemäß entsorgt bzw. verwertet wird.
  • Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
 
Sollten Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster wünschen, dann kommen Sie direkt hier zur Altlastenauskunft.
Weiterführende Informationen:

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt.
 

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