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14.12.2011 - Böschungspflege ist wichtig zum Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen

Vergrößerung des Bildes, öffnet in einem neuen Fenster: Kontrollierte Feuer als ein Mittel zur Rebböschungspflege (Quelle: LEV Emmendingen)
Kontrolliertes Brennen ist nur eine von verschiedenen Möglichkeiten zur Offenhaltung von Rebböschungen

Regierungspräsidium Freiburg erteilt Ausnahmegenehmigung für kontrolliertes Brennen

Rebböschungen sind Teil der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Im Naturhaushalt erfüllen sie wichtige Funktionen, da sie durch ihren großen Flächenanteil wichtige Ausgleichsräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in den ansonsten vom Weinbau genutzten Bereichen bieten. Durch ihre linienhafte Anordnung bieten die Böschungen ferner gute Vernetzungsstrukturen zwischen unterschiedlichen Teillebensräumen. Charakteristisch für viele Böschungsökosysteme ist, dass sie zahlreiche Arten aus dem submediterranen und kontinentalen Bereich beherbergen, die hier teilweise an ihre Verbreitungsgrenze stoßen.
Als Teil der Kulturlandschaft sollen die Rebböschungen aber auch den Zielen des Weinbaues genügen. Für den Qualitätsweinbau ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Struktur der Böschungsvegetation keine Schattenwirkung verursacht. Daher sind offenen Vegetationsstrukturen, die von Wiesen- und Saumarten dominiert werden, hinsichtlich des Mikroklimas, der Böschungsstabilität und des Schädlingsdruckes optimal für die Belange des Weinbaus geeignet. Ferner ist ein reichhaltiges Angebot an mosaikartig verteilten Kleinstrukturen und kleinen Gebüschgruppen vor allem im Hinblick auf den umweltschonenden Weinbau zu begrüßen.
Werden die Rebböschungen nicht oder nur unzureichend gepflegt, so entwickelt sich ihr Bewuchs vom gras- und krautreichen Offenland langsam zum Wald. Dabei verdrängen Problemarten wie verwilderte Rebunterlagen, Brombeere und Goldrute und Gehölze wie Pappel, Weide und Robinie viele ökologisch wertvolle Strukturen. Um die Böschungen weiterhin offenzuhalten ist ein systematischer Ansatz notwendig, bei dem je nach Situation unterschiedliche Pflegemaßnahmen zum Einsatz kommen.
Ausnahmegenehmigung zum kontrollierten Brennen von Böschungen
Mit einer Allgemeinverfügung (PDF, 45 KB) wurde am Samstag, 01. Dezember 2011 vom Regierungspräsidium Freiburg für einige Gemeinden der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenau sowie des Stadtkreises Freiburg eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für das kontrollierte Brennen der Vegetation als Maßnahmen zur Offenhaltung von Rebböschungen erteilt.
Auch in diesem Winter können somit in Lahr ausgewiesene Böschungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen kontrolliert gebrannt werden. Ausgenommen sind gesetzliche geschützte Biotope, flächenhafte Naturdenkmale und ausgewiesene Untersuchungsflächen. Zu diesen Flächen sowie zu Wald, klassifizierten Straßen und Gebäuden ist ein Mindestabstand von 30 Metern einzuhalten.
Zur Pflege durch das Feuer sind nur Böschungen geeignet, die eine durchgehende Grasschicht besitzen und noch nicht stark verbuscht sind. Bereits stärker verbuschte Bereiche können durch den Feuereinsatz allein nicht wieder in offene Flächen umgewandelt werden. Hier ist eine Erstpflege mit anderen Pflegemaßnahmen – z. B. Gehölzaushieb, Ringelung von Bäumen – nötig, damit sich wieder eine Grasschicht bilden kann.
Von der Lahrer Stadtverwaltung wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass nur Personen die eine besondere Brennberechtigung besitzen das Feuer anwenden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Anwender die Feuerregeln kennt und auch beachtet. Die Feuerregeln wurden von Vertretern aus Winzerschaft, Gemeinden, Naturschutz und Behörden gemeinsam erarbeitet. Sie stellen sicher, dass die Schäden an der Tierwelt durch das Feuer möglichst gering bleiben.
Feuerregeln
Feuer ist auf Südböschungen (von Ost über Süd bis West) vom 01. Dezember bis 28. Februar 2012 bei höchstens 10°C erlaubt.
Ein Feuereinsatz auf Nordböschungen (von West über Nord bis Ost) ist vom 01. Dezember bis 15. März 2012 bei höchstens 15°C möglich.
Um eine Schädigung der Tierwelt möglichst gering zu halten, darf dieselbe Fläche nur in jedem zweiten Winter und nur von unten nach oben gebrannt werden.
Ein Brandabschnitt darf nie länger als 40 m sein. Es muss ein Mosaik von gleichgroßen gebrannten und nicht gebrannten Flächen entstehen. Ab Windstärke 3 darf nicht mehr gebrannt werden, bestehende Feuer sind zu löschen.
Richtiges Abbrennen beginnt möglichst früh in der Feuersaison auf den Südböschungen bei kühlem Wetter.
Vor der Durchführung des Brandes müssen zur Begrenzung des Feuers ausreichend breite Schutzstreifen (ca. 2 bis 3 m) angelegt oder genutzt werden. Auf diesen Streifen muss das Brennmaterial soweit entfernt bzw. befeuchtet werden, dass ein Übergreifen des Brandes auf benachbarte Flächen verhindert wird.
Für das kontrollierte Abbrennen ist der Nutzungsberechtigte (Eigentümer oder Bewirtschafter) der Flächen verantwortlich. Bei der Durchführung des kontrollierten Brennens sollten aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Personen anwesend sein. Um Fehlalarmierungen der Feuerwehr zu vermeiden, sollte über ein bevorstehendes Brennen die Leitstelle der Feuerwehr in Offenburg informiert werden. Für Schäden, die bei Dritten durch das Abbrennen hervorgerufen werden, kann der Verursacher herangezogen werden.
Es besteht die Pflicht, nach jedem Brenntag das Brandprotokoll (Vorlage, PDF, 58 KB) der Stadtverwaltung (Stabsstelle Umwelt, Fax 910-0672, E-Mail unverzüglich zu übersenden. In dem Brandprotokoll sind das Datum, die gebrannte Fläche und die anwesenden Personen aufzuführen. Die Brandprotokolle werden zur Kontrolle an die Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis weitergegeben. Die zeitnahe Vorlage des Brennprotokolls soll es ermöglichen, einen Überblick über die konkreten Aktivitäten vor Ort zu erhalten und zu einer effektiveren Kontrolle zu kommen. Werden Verstöße gegen die Bedingungen festgestellt, so werden diese ordnungsrechtlich verfolgt.
In die Allgemeinverfügung sowie in die dazugehörigen Karten kann man im Rathaus 2 sowie bei den Ortsverwaltungen Einsicht nehmen. Dort liegt außerdem zur Mitnahme die Broschüre „Böschungspflege und Feuereinsatz im Rebgebiet“ aus. Sie enthält Hinweise zu einer wirkungsvollen Böschungspflege, stellt die Hintergründe zum Feuereinsatz dar und erläutert die Feuerregeln.
Wer noch eine Brennberechtigung benötigt oder Fragen zum Feuereinsatz hat, kann sich an den Landschaftserhaltungsverband Emmendingen (Tel.: 07641/451 91 87, E-Mail oder an das Büro für Böschungspflege im Kaiserstuhl (Tel.: 07662/8 12 65, E-Mail wenden.
 

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