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22.11.2010 - Kostenlose Überprüfung Ihrer Heizkosten
Energie und Geld sparen mit der Stadt Lahr
Das Bundesumweltministerium und die gemeinnützige co2online GmbH bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit der Stadt Lahr eine kostenlose Überprüfung Ihrer aktuellen Heizkostenabrechnung bzw. Abrechnung des Energielieferanten an.
Das Jahr 2009 war heizintensiver als die Vorjahre. Bei Erdgas gab es erneut einen Preisanstieg. Ist auch Ihre Abrechnung höher ausgefallen als erwartet? Oder sind Sie nicht sicher, ob die Heizkosten die Sie zahlen angemessen sind? Denken Sie der Gebäudezustand könnte mit daran schuld sein, und wissen Sie als Mieter nicht, wie Sie Ihren Vermieter diesbezüglich ansprechen können?
Antworten gibt das kostenlose Heizgutachten, das Ihren Heizenergieverbrauch und Ihre Heizkosten bewertet.
So können Sie es anfordern:
- Gutschein (PDF, 34 KB) ausdrucken und ausfüllen
- aktuelle Heizkostenabrechnung bzw. Rechnung des Energielieferanten kopieren
- den ausgefüllten Gutschein und die Kopie Ihrer Abrechnung an co2online gGmbH schicken, Stichwort „Stadt Lahr“, Postfach 11 02 47, 10832 Berlin.
Nach ca. acht Wochen erhalten Sie Ihr kostenloses zwölf bis 16seitiges individuelles Gutachten per Post.
Das sollten Sie wissen, bevor Sie ein Heizgutachten anfordern:
- Mieter und Hauseigentümer mit Fernwärme schicken bitte die gesamte Heizkostenabrechnung. Grund: Für ein aussagekräftiges Heizgutachten werden die Rechnungsdaten für die Wohnung und das gesamte Gebäude benötigt. Nur dann lässt sich der wärmetechnische Zustand des Gebäudes bestimmen.
- Mieter mit Gasetagenheizungen schicken bitte die Energierechnung. Wichtig: Diese muss mindestens einen Zeitraum von einem Jahr abdecken, damit valide Ergebnisse erzielt werden können.
- Hauseigentümer, die mit Erdgas und Heizöl aus einem Tank heizen, senden bitte ebenfalls die vergangene Energierechnung des Lieferanten. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie auch den Jahresdurchschnittsverbrauch schätzen.
- Egal, ob mit Erdgas, Heizöl oder Fernwärme geheizt wird: Geben Sie unbedingt das Baujahr Ihres Wohngebäudes an. Ohne diese Angabe ist keine Bearbeitung möglich. Die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes gültigen Gesetze und Verordnungen geben den Experten wichtige Hinweise, in welchem energetischen Mindestzustand sich das Gebäude befindet.
Durch die Teilnahme entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen. Eine Teilnahme ist möglich bis Freitag, 31. Dezember 2010.
Beachten Sie auch unsere interaktiven Energiespar-Ratgeber und unseren PumpenCheck.




