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08.02.2012 - Verkehrssicherungspflicht erfordert private Baumfällarbeiten
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Private Baumfällarbeiten an der Hursterhofbrücke
Aus Verkehrssicherheitsgründen erfolgen derzeit Baumfällarbeiten auf privaten Flurstücken an der Hursterhofbrücke in Lahr. Der dort vorherrschende Bestand aus Hybridpappeln hat inzwischen seine natürliche Altersgrenze erreicht. Er ist krank, morsch und brüchig und droht umzustürzen und gefährdet damit die angrenzende Bahngleise, Straßen und Wege.
Da sich in dem alten Baumbestand eine Saatkrähen-Kolonie befindet, hat die Stadt Lahr im letzten Jahr einen möglichen Erwerb der Flurstücke geprüft. Bei einer gemeinsamen Begehung mit einem Baumgutachter und einem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde vom Landratsamt Offenburg wurde jedoch festgestellt, dass sich der Baumbestand in einem bedenklichen Zustand befindet und nicht länger gehalten werden kann. Da die Stadt Lahr keine besseren Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen als die privaten Eigentümer hätte ergreifen können, wurde von einem Erwerb abgesehen.
Auf Antrag der privaten Eigentümer hat das Landratsamt Ortenaukreis aus Verkehrssicherheitsgründen eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen des Baumbestandes erteilt. Die Wiederaufforstung der Flurstücke ist Bestandteil der Genehmigung.




