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Abfallgebühren

Zwei Geldscheine und Cent-Münzen auf einer Abfallwirtschaftssatzung liegend

Zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen erhebt der Landkreis Ortenau Benutzungsgebühren, die in der Abfallwirtschaftssatzung (Stand 1/2009, PDF, 105 KB) festgelegt sind. Diese Jahresabfallgebühr errechnet sich nach der Anzahl und Größe der Restmüllbehälter. Neben der vierzehntägigen Leerung der Grauen Tonne sind damit auch weitere Leistungen abgegolten:
Zusätzlich können bei den Abfallannahmestellen ohne weitere Kosten die folgenden Abfälle aus Haushalten angeliefert werden:
Bei gelegentlich höherem Abfallaufkommen und für Hausmüll aus Ferienwohnungen können Rote Zusatzmüllsäcke im Bürgerbüro der Stadt Lahr sowie bei den Ortsverwaltungen für 3,30 Euro gekauft werden. Mit Restmüll gefüllt und gut zugebunden neben die Graue Tonne gestellt, werden sie bei der nächsten Abfuhr mitgenommen.
Beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft erhalten Sie weitere Informationen zu den Hausmüllgebühren und Gewerbemüllgebühren. Hier können Sie auch die erforderlichen Behälter für Hausmüll und für Gewerbemüll bestellen, ändern oder abmelden. Die notwendigen Formulare erhalten Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Lahr sowie bei den Ortsverwaltungen.
Ohne zusätzliche Gebühren können Flaschen und Gläser über die Altglas-Container, Altkleider über die Altkleider-Container und Verpackungen mit dem Grünen Punkt über den Gelben Sack entsorgt werden.
 

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