Sie sind hier: Startseite. Rathaus & Politik. Wahlen. Volksabstimmung Stuttgart 21
Volksabstimmung am 27. November
Vorbereitungen
Nachdem der Termin für die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz feststeht, laufen die Vorbereitungen beim Haupt- und Personalamt, Abteilung Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing auf Hochtouren. Die Stimmbenachrichtigungsbriefe wurden verschickt, die Unterlagen für die Briefabstimmung werden derzeit laufend versandt.
Mit ersten organisatorischen Vorbereitungen hat die Abteilung Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing - nach einem Hinweis der Landesabstimmungsleiterin auf den voraussichtlichen Termin - bereits Anfang September begonnen. Das Verfahren entspricht dem einer Landtagswahl.
Im Unterschied zur Landtagswahl erhalten die stimmberechtigten Lahrerinnen und Lahrer ihre Stimmberechtigung nicht als Karte, sondern in einem Brief.
Häufige Fragen zur Volksabstimmung 2011
Am 27. November findet in Baden-Württemberg die Volksabstimmung über das S21-Kündigungsgesetz statt. Prinzipiell läuft die Volksabstimmung in Lahr ab wie eine Parlamentswahl, d.h. es wird in 37 Stimmlokalen abgestimmt, auch Briefabstimmung ist möglich.
Wie kam es zu der Volksabstimmung?
In der Landesverfassung von Baden-Württemberg (LV) sind vier Fälle vorgesehen, in denen eine landesweite Volksabstimmung durchgeführt wird:
Wie kam es zu der Volksabstimmung?
In der Landesverfassung von Baden-Württemberg (LV) sind vier Fälle vorgesehen, in denen eine landesweite Volksabstimmung durchgeführt wird:
- Eine Volksabstimmung über die Auflösung des Landtages wird durchgeführt. wenn zwei Drittel der Landtagsmitglieder dies beschließen (Art. 43 Abs. 1 LV),
- die Bürger/innen können durch ein erfolgreiches Volksbegehren die Auflösung des Landtags (Art. 43 Abs. 2 LV) oder eine Rechtsänderung (Verfassung oder Gesetz) beantragen. Stimmt der Landtag einem Volksbegehren nicht zu, findet eine Volksabstimmung statt (Art. 59, 60 Abs. 1),
- die Regierung kann ein beschlossenes Gesetz oder eine abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags dies beantragt (Art. 60 Abs. 2 u. 3 LV),
- die Hälfte der Mitglieder des Landtags kann eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung herbeiführen (Art. 64 Abs. 3 LV).
Die Landesregierung hat am 26. Juli 2011 mit den Stimmen der Kabinettsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und des SPD-Justizministers Rainer Stickelberger mehrheitlich den Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21 beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf wurde in einer Sondersitzung des Landtags am 16. September in erster Lesung beraten, am 28. September wurde es in dritter Lesung abgelehnt. Nach einem Antrag aus der Mitte der Landtagsabgeordneten auf Durchführung einer Volksabstimmung hat das Kabinett daraufhin den Abstimmungstag auf den 27. November festgelegt.
Wer ist stimmberechtigt?
- Deutsche im Sinne von Art. 116 GG,
- geboren am 27.11.1993 oder früher,
- (Haupt-)Wohnung seit mindestens 27.08.2011 in Baden-Württemberg,
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Wie lautet die Frage, über die abgestimmt wird?
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)' zu?"
Bei welchem Abstimmungsergebnis wird das S21-Kündigungsgesetz vom Landtag verabschiedet?
Bei welchem Abstimmungsergebnis wird das S21-Kündigungsgesetz vom Landtag verabschiedet?
Mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten in Baden-Württemberg muss mit "Ja" stimmen, gleichzeitig müssen mehr "Ja"- als "Nein"- Stimmen abgegeben werden, damit das Gesetz beschlossen wird. Notwendig sind also mindestens rund 2,5 Millionen "Ja"-Stimmen.





