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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Die Stadt Lahr bietet die Möglichkeit, in den Bereichen:
  • Erziehung
  • Jugendpflege
  • Altenpflege

ein Freiwilliges Soziales Jahr zu leisten.
Am FSJ können junge Männer und Frauen nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht
(in der Regel ab 16) bis 27 Jahren teilnehmen.
Es gibt viele Gründe, sich für ein FSJ zu entscheiden:
  • nach der Schule praktische Erfahrungen sammeln
  • sich auf einen späteren sozialen Beruf vorbereiten
  • eine Einrichtung kennenlernen und gleichzeitig Wartezeiten nach der Schule bis zu anderen Tätigkeit sinnvoll überbrücken
  • das FSJ als Ersatz für den Zivildienst leisten
Kontakt:
Stadt Lahr
Haupt- und Personalamt
Abteilung Personal, Organisation und Datenverarbeitung
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel.: 07821/910-0173
Fax: 07821/910-0172
E-Mail: personalabteilung@lahr.de
 

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