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Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr
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Regentropfen - Gut, wenn sie versickern können
Abwassergebühren bisher
Bisher hat die Stadt Lahr die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab unter Einbindung der badenova erhoben, vereinfacht ausgedrückt: Frischwasserverbrauch = Abwassermenge. Das bedeutet, alle Kosten der Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers wie auch des Niederschlagswassers (also Regenwasser, das in die Kanäle läuft), werden auf der Grundlage des Trinkwasserbezugs in Rechnung gestellt.
Bisher hat die Stadt Lahr die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab unter Einbindung der badenova erhoben, vereinfacht ausgedrückt: Frischwasserverbrauch = Abwassermenge. Das bedeutet, alle Kosten der Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers wie auch des Niederschlagswassers (also Regenwasser, das in die Kanäle läuft), werden auf der Grundlage des Trinkwasserbezugs in Rechnung gestellt.
Vorteile der getrennten Gebührenveranlagung
Die Stadt Lahr folgt mit der Einführung getrennter Abwassergebühren der aktuellen Rechtssprechung, die eine Kostenverteilung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung vorschreibt.
Die Stadt Lahr folgt mit der Einführung getrennter Abwassergebühren der aktuellen Rechtssprechung, die eine Kostenverteilung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung vorschreibt.
Sinn des Gebührensplittings ist neben der größeren Gebührengerechtigkeit auch, bei den Bürgern unserer Gemeinde das Bewusstsein dafür zu schaffen, bei Neubaumaßnahmen möglichst wenig Grundstücksfläche zu versiegeln und somit wenig Niederschlagswasser in die Kanalisation einzuleiten. Denn:
Je mehr Flächen versiegelt sind, umso höher ist die Gebühr.
Wer viele unversiegelte Flächen besitzt, spart in Zukunft Geld und hilft der Umwelt.
Wer viele unversiegelte Flächen besitzt, spart in Zukunft Geld und hilft der Umwelt.
Werden nachträgliche Entsiegelungsmaßnahmen von Flächen auf den Grundstücken geplant, so kann auch noch später vom Abwasser-Gebührensplitting profitiert werden.
Abwassergebühren ab 01. Januar 2011
Die wichtigsten Faktoren der Gebührenumstellung sind:
Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Als Maßstab für das Niederschlagswasser dienen die bebauten und befestigten Flächen, von denen das Regenwasser in die Kanalisation gelangt. Dabei wird unter Zugrundelegung eines „Abflussfaktors“ berücksichtigt, dass je nach Art der Oberflächenbefestigung das Wasser mehr oder weniger mengenreduziert in die Kanalisation fließt.
Wichtig ist, dass nur die befestigten Flächen in die Gebührenberechnung einfließen, die einen direkten Anschluss an einen Kanal haben oder indirekt (über Straßen oder Geländeneigungen) zu einem solchen führen. Befestigte Wege, Grundstückszufahrten oder Hofflächen, deren Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert, bleiben unberücksichtigt.
Bei Zisternen, die das Niederschlagswasser zum Verbrauch sammeln, gibt es einen Bonus. Bei der Einleitung von Oberflächenwasser in einen Bach entfällt die Gebührenpflicht ganz.
Das Verfahren
Um das Abwasser-Gebührensplitting einführen zu können, müssen zunächst die
- versiegelten (Beton, Asphalt etc.)
- teilversiegelten (Rasengittersteine, sandverfugte Oberflächen etc.) und
- unversiegelten Flächen (Sand, Grünflächen etc.)
erfasst werden.
Die Stadt Lahr hat das Unternehmen Hansa Luftbild beauftragt, diese Flächendifferenzierung für jedes Grundstück im Rahmen einer Luftbildauswertung zu erheben.
Der Vorteil dieses Verfahrens: Es ist wesentlich schneller als eine Vermessung vor Ort und damit deutlich preisgünstiger – ohne Abstriche in der Genauigkeit. Der Vorteil für die Bürger liegt darin, dass niemand auf seinem Grundstück behelligt wird; dennoch erhalten alle Eigentümer eine aktuelle und präzise Erfassung Ihres Grundstückes, differenziert nach den Versiegelungsgraden.
Die Gebührenerhebung
Die Stadt Lahr erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen getrennte Abwassergebühren für das auf den Grundstücken anfallende Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr).
Schuldner der Abwassergebühren ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt. Die satzungsgemäße Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 1,84 Euro je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den mit den entsprechenden Ablfussfaktoren gewichteten überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit 0,21 Euro je Quadratmeter (m²) vollversiegelte Fläche. Für Schmutzwasser, das nicht der Kläranlage zufließt beträgt die Gebühr 0,39 Euro je Kubikmeter.
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit auch persönlich, per e-mail oder telefonisch zur Verfügung.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel. 07821/91 00 2 24 oder 91 00 2 26
Fax.07821/91 00 2 02
E-Mail: abwassergebuehren@lahr.de
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel. 07821/91 00 2 24 oder 91 00 2 26
Fax.07821/91 00 2 02
E-Mail: abwassergebuehren@lahr.de
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Die Abwasserbeseitigung wird in Lahr in Form eines rechtlich unselbständigen Eigenbetriebs geführt. Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen. Der Eigenbetrieb kann alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben.
Die Abwasserreinigung wird vom Abwasserzweckverband Raumschaft Lahr wahrgenommen. Die Betriebsleitung wird von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller wahrgenommen. Betriebsausschuss ist der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr. Die Technische Betreuung des Eigenbetriebs nimmt die Tiefbauabteilung der Stadt Lahr wahr. Die wirtschaftliche Betreuung mit Wirtschaftsplanung und Jahresabschlüssen erfolgt durch die Stadtkämmerei, Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern.
Formulare und Satzungen
Abwassergebührensatzung (application/pdf)
Zwischenabrechnung für Abwassergebühren (application/pdf)
Zustellungsvollmacht ohne Verwaltervertrag (application/pdf)
Zustellungsvollmacht mit Verwaltungsvertrag (application/pdf)
Zustellungsvollmacht für Mieter, Pächter, Nießbraucher (application/pdf)
Widerruf der Zustellungsvollmacht (application/pdf)
Eigentumswechsel (application/pdf)




