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Google Street View: Informationen

Aktuelle Situation

Seit Juli 2008 fotografiert Google auch deutsche Straßen mit speziell hierfür ausgestatteten Fahrzeugen. Da Google vor einer Veröffentlichung den Forderungen der Daten­schutzbehörden nachkommen will, sind derzeit in „Google Street View" noch keine Bilder aus Deutschland abrufbar. Die Veröffentlichung soll jedoch noch 2010 erfolgen.
„Google Street View" sorgt in Deutschland für eine lebendige Diskussion und das Thema „Datenschutz" ist erneut in den Fokus des öffentlichen Interesses und somit der Medien gerückt. Bürgerinnen und Bürger wenden sich an die Datenschutzbeauftragten der Kommunen, der Länder sowie des Bundes oder fordern politische Vertreter zum Handeln auf. Des Weiteren haben sich die „Artikel 29-Datenschutzgruppe der EU" sowie die Datensaufsichtsbehörden mit der Thematik der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit intensiv auseinandergesetzt.
Bereits 2008 haben die obersten Behörden der Datenschutzaufsicht auf der Basis einer rechtlichen Beurteilung des Projektes „Google Street View" beim Kongress in Düsseldorf einen Beschluss gefasst, der klarstellt, dass die von Google erhobenen Daten i. d. R. personenbezogene Daten darstellen,
die Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu beurteilen ist, eine Veröffentlichung von Bildmaterial, das Gesichter, KFZ-Kennzeichen und Hausnummern erkennen lässt, unzulässig ist, den betroffenen Bewohnern und Grundstückseigentümern zudem die Möglichkeit einzuräumen ist, der Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder bereits im Vorfeld zu widersprechen, keine schutzwürdigen Interessen mehr bestehen, wenn die Darstellung der Gebäude und Grundstücke so verschleiert bzw. abstrakt erfolgt, dass keine individuellen Eigenschaften mehr erkennbar sind.
Um die Möglichkeit zum Widerspruch schon vor der Erhebung zu eröffnen, sollen nach dem Wortlaut des Beschlusses auch die geplanten Orte der Datenerhebung mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden.
Bundesweit zuständig für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste ist der Datenschutzbeauftragte von Hamburg. D. h., er wacht federführend darüber, dass die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte deutscher Bürgerinnen und Bürger durch den weltweit agierenden Konzern gewahrt werden.
Das Persönlichkeitsrecht selbst kann generell nur von einer natürlichen Person wahrgenommen werden. D. h., nur der betroffene Passant, Mieter, Grundstücks- oder Hauseigentümer selbst kann seine Interessen gegenüber Google vertreten und bestehende Ansprüche geltend machen. Eine Stellvertretung z.B. durch eine Kommune ist nicht möglich.
Der Konzern hat zwischenzeitlich gegenüber der Datenschutzaufsicht verschiedene Zusagen gemacht, die in einem Katalog zusammengefasst wurden und im Internet unter www.datenschutz-hamburg.de eingesehen werden können.
 

Widerspruch gegen die Veröffentlichung

Google hat gegenüber den deutschen Datenschutzbehörden zugesagt, vor der Veröffentlichung von Abbildungen aus Deutschland eine Funktion zur Verfügung zu stellen, mit der der Betroffene der Veröffentlichung einer Abbildung seines Hauses widersprechen kann. Diese Funktion befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Es ist von Google geplant, dieses Tool rechtzeitig vor der Veröffentlichung der Bilder zur Verfügung zu stellen. Die Funktion ist notwendig, um eine genaue Identifizierung des Widerspruchgegenstandes vornehmen zu können. Google nimmt aber auch bereits vor Entwicklung der Funktion Widersprüche entgegen.
Widersprüche können schriftlich an „Google Germany GmbH, Betr. Street-View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg" oder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com gerichtet werden.
Ein Musterbrief für einen Widerspruch stellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Download unter folgender Adresse zur Verfügung:
Auch nach der Veröffentlichung im Internet haben Betroffene laut Google jederzeit die Möglichkeit, eine Entfernung von Bildern über die Funktion „Ein Problem melden" zu verlangen.
Obwohl Lahr nicht zu den 20 Städten zählt, in denen streetview in diesem Jahr starten soll, vorab schon einmal der Link zur Internetseite, wo Sie Widerspruch anmelden können: www.google.de/streetview
 

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