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EU-Dienstleistungsrichtlinie - Einheitlicher Ansprechpartner
Die Europäische Union hat einen Schritt zu mehr Wirtschaftsfreundlichkeit in Europa umgesetzt. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde ein „Einheitlicher Ansprechpartner“ eingerichtet, der Dienstleistern aus allen 27 EU-Ländern helfen soll, sich zurechtzufinden. Wo bisher ein Antragsteller zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit bei unterschiedlichen Ämtern seine Anträge selbst stellen und Genehmigungen einholen musste, nimmt ihm nun auf Wunsch der „Einheitliche Ansprechpartner“ dies ab.
Für das Gebiet des Ortenaukreises sind derzeit ausschließlich die Kammern als Einheitliche Ansprechpartner tätig.
IHK Südlicher Oberrhein:
Die Industrie- und Handelskammern werden im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden. Die IHK ist als Einheitlicher Ansprechpartner auch für Angehöriger freier Berufe zuständig, soweit diese nicht einer anderen Kammer zuzuordnen sind.
IHK Südlicher Oberrhein
Die Industrie- und Handelskammern werden im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden. Die IHK ist als Einheitlicher Ansprechpartner auch für Angehöriger freier Berufe zuständig, soweit diese nicht einer anderen Kammer zuzuordnen sind.
IHK Südlicher Oberrhein
Handelskammer Freiburg:
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ der Handwerkskammer Freiburg ist für Dienstleister in den handwerklichen Berufen im Bezirk der Handwerkskammer Freiburg zuständig.
Handwerkskammer Freiburg
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ der Handwerkskammer Freiburg ist für Dienstleister in den handwerklichen Berufen im Bezirk der Handwerkskammer Freiburg zuständig.
Handwerkskammer Freiburg
Einheitlicher Ansprechpartner
Zuständige Behörde / Person:
Einheitlicher Ansprechpartner bei der
Handwerkskammer Freiburg
Herr Matthias Zipfel
Einheitlicher Ansprechpartner bei der
Handwerkskammer Freiburg
Herr Matthias Zipfel
Telefon:0049 761 21800-165
E-Mail:matthias.zipfel@hwk.freiburg.de
E-Mail:matthias.zipfel@hwk.freiburg.de
Zuständige Behörde / Person:
Einheitlicher Ansprechpartner bei der
IHK Südlicher Oberrhein
Frau Susanne Oser
Einheitlicher Ansprechpartner bei der
IHK Südlicher Oberrhein
Frau Susanne Oser
Telefon:0049 7821 2703-670
E-Mail: susanne.oser@freburg.ihk.de
E-Mail: susanne.oser@freburg.ihk.de
Die elektronische Verfahrensabwicklung für die Genehmigungsprozesse im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie können auch direkt über „service-bw“ gestartet werden. Hierzu müssen Sie sich zunächst unter „mein servive-bw“ registrieren und ggf. anmelden.
Der interne Einheitliche Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Lahr
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ ist lediglich ein Angebot an die Dienstleister, das in Anspruch genommen werden kann. Die Dienstleistungserbringer können sich mit ihren Anliegen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch weiterhin unmittelbar an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Lahr wenden.
Sie können sich aber auch an den Internen Einheitlichen Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Lahr "Stabsstelle Wirtschaftsförderung" wenden:
Stadtverwaltung Lahr
Büro des Oberbürgermeisters
Wirtschaftsförderer Dr. Jochen Siegele
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel.: 0049 7821/910-0117
E-Mail: jochen.siegele@lahr.de
Büro des Oberbürgermeisters
Wirtschaftsförderer Dr. Jochen Siegele
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel.: 0049 7821/910-0117
E-Mail: jochen.siegele@lahr.de
Einen Zugang zur sicheren Kommunikation für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) erhalten Sie über die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Lahr.
Weitere Informationen zum Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie und Einheitlicher Ansprechpartner finden Sie unter folgenden Links:




