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Bürgerbüro

Vergrößerung des Bildes, öffnet in einem neuen Fenster: Der neue Personalausweis
Muster des neuen Personalausweises

Informationen zum neuen Personalausweis

Seit November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen.
Das neue Ausweisdokument enthält zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die ihn zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt machen.
Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch die Wahl der modernen Funktechnologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
Mit 8,6 mal 5,4 Zentimetern hat der neue Ausweis die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Gebühren:
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen:
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres: gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6,00 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Gültigkeit des Dokuments:
Personalausweise sind zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Anforderungen an das Lichtbild:
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Fingerabdrücke:
Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Bürgerbüro Lahr gerne zur Verfügung. Dort liegt auch die kostenlose Broschüre „Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis“ für Sie bereit. Informationen zu den neuen Funktionen, der Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de. Das Bundesministerium des Innern hat dieses Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis frei geschaltet.
 

Beleuchteter Eingangsbereich des BürgerBüros Lahr
BürgerBüro Lahr

Das Bürgerbüro in Lahr

Das Bürgerbüro, Herzstück der bürgernahen Verwaltung, liegt zentral am neugestalteten Rathausplatz. Es bietet umfassende städtische Serviceangebote. Vom Abfallkalender bis zu Wahlunterlagen werden viele verschiedene Dienstleistungen an einem Ort angeboten.
Darüber hinaus wurde mit dem BürgerBüro eine zentrale Informations- und Beschwerdestelle für die ganze Stadtverwaltung geschaffen. Hier werden Auskünfte erteilt, Termine vermittelt, Bürgeranliegen aufgenommen. Auch das ein deutliches Zeichen für mehr Bürgernähe. Damit ist das BürgerBüro eine gelungene Umsetzung der Anforderungen an eine moderne, leistungsfähige und effiziente Verwaltung der kurzen Wege. Hier wird der Kontakt zwischen Bürgern und Verwaltung deutlich vereinfacht.
 
Alle wichtigen Informationen über Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Mitarbeiter erfahren Sie hier.
 

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