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Gebührenermäßigung und Förderprogramme

Gebührenerstattung für Gesundheitskurse!

Bei ausgewählten Dozentinnen und Dozenten im Gesundheitsbereich (informieren Sie sich bei der Anmeldung) beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen am Kursentgelt - anteilig und je nach Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe.
Voraussetzung: Regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 Prozent).
Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
 

Vergrößerung des Bildes, öffnet in einem neuen Fenster: Logo des Förderprogramms ESF

Europäischer Sozialfond (ESF Fachkursförderung)

Das Förderprogramm ESF (Europäischer Sozial Fond) möchte Anreize für berufliche Qualifizierung schaffen. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erhalten daher eine Ermäßigung von 30 Prozent (für Teilnehmer, die jünger als 50 Jahre sind) und 50 Prozent (für Teilnehmer, die 50 Jahre oder älter sind), wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
  • Sie sind beschäftigt in einem Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und der Beschäftigungsort oder Ihr Wohnort liegt in Baden-Württemberg.
  • Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer, Freiberufler oder Existenzgründer in Baden-Württemberg.
  • Sie sind gründungswillig oder Wiedereinsteiger und in Baden-Württemberg wohnhaft.
  • Sie sind Ausbilderin bzw. Ausbilder in einem in Baden-Württemberg gelegenen überbetrieblichen beruflichen Bildungszentrum.


Ausgeschlossen von der Förderung sind Beschäftigte von Einrichtungen, die zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln getragen werden.
Sollte Ihnen nicht bekannt sein, ob und in welchem Umfang Ihr Arbeitgeber aus öffentlichen Mitteln getragen wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber.
Wenn eine Förderung durch ESF für Sie in Frage kommt, füllen Sie bitte die beigefügten Formulare aus und lassen Sie uns diese baldmöglichst zukommen.
Weitere Informationen zur Fachkursförderung erhalten Sie auch unter
www.esf-bw.de.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung.
 

Lahr-Pass

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei ihrer Anmeldung einen gültigen Lahr-Pass vorlegen, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent des Kursentgelts. (ausgenommen Studienreisen, Exkursionen und Zweiter Bildungsweg)
Weitere Informationen zum Lahr-Pass erhalten Sie hier
 

Bezieher von SGB-Leistungen

Anträge auf Gebührenermäßigung sind vor Kursbeginn zu stellen. Gebührenermäßigungen gelten nicht für Exkursionen, Studienfahrten und den Zweiten Bildungsweg.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie in der VHS-Geschäftstelle.
 

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