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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 28.04.2011)
Das zwischen der Stadt Lahr als Trägerin der Volkshochschule Lahr und dem/der Benutzer/in zustande kommende Vertragsverhältnis ist privatrechtlicher Natur. Diesem Vertrag liegen folgen-de allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:
1. Allgemeines
- Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Stadt Lahr/Volkshochschule (im Folgenden VHS genannt).
- Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner aus-weisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf. Es gelten dann die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
- Bei Veranstaltungen des Zweiten Bildungsweges gelten gesonderte Bedingungen.
2. Anmeldung/Vertragsschluss
- Anmeldungen sind schriftlich, per Post, Fax, E-Mail oder Internet, persönlich in der VHS-Geschäftsstelle, Kaiserstr. 41, sowie in jeder Außenstelle (Adressen jeweils im Programmheft und auf der Website www.lahr.de/vhs veröffentlicht) möglich. Anmeldekarten finden Sie am Ende des Programmheftes. Telefonische Anmeldungen werden nur mit Abbuchungserlaubnis entgegen genommen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kursbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht gestattet.
- Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.** Ist ein Kurs bereits voll ausgebucht oder sollte es zu einer Terminänderung oder einer Absage kommen, erfolgt eine Benachrichtigung seitens der VHS.
- Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (Vertragspartner/in) begründet. Der/die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer/in) begründen. Diese/r ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers / der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
- Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
3. Entgelt
- Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen An-kündigung der VHS (Programm, Aushang, Preisliste etc.) bzw. in Fällen des Absatzes (4) aus der getroffenen Vereinbarung.
- Die Bezahlung des Entgeltes sollte möglichst durch Erteilung einer Abbuchungsermächtigung erfolgen. Rechnungen werden nur bei fehlender Abbuchungsermächtigung bzw. auf Anforderung ausgestellt. Soweit Rechnungen ausgestellt werden, ist darin das Fälligkeitsdatum des Entgeltes festgelegt. Im Übrigen wird das Entgelt 30 Tage nach dem 1. Veranstaltungstermin fällig. Bei Studienreisen, dem Zweiten Bildungsweg und bei Integrationskursen sind abweichende Zahlungsmodalitäten zu beachten (z.B. verkürzte Fristen, Vorkasse).
- Die Veranstaltungsentgelte sind im Programmheft ausgewiesen. Verbrauchsmaterial und Naturalien sind in der Regel nicht darin enthalten. In diesem Fall sind sie direkt an den Do-zenten/die Dozentin zu entrichten.
- Wird die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ein Kurs dennoch durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmer/innen zu Beginn auf eine Aufzahlung bzw. eine Unterrichtsverkürzung (oder eine Kombination von beidem) verständigen.
4. Entgeltermäßigung
- Ermäßigungen auf das Kurs- bzw. Veranstaltungsentgelt erhalten auf Antrag und Nachweis folgende Personengruppen:
- bei Vorträgen erhalten Schüler/innen, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Studierende und Rentner/innen gegen Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung in Höhe der aktuellen Ankündigung der VHS (im Programmheft, Internet, Aushang etc.)
- bei Kursen erhalten Inhaber des „LahrPass“ 50 Prozent Ermäßigung
- bei Kursen erhalten Bezieher/innen von SGB-Leistungen (SGB II – früher Arbeitslosengeld II – oder SGB XII – früher Sozialhilfe) ebenfalls 50 Prozent Ermäßigung, jedoch max. 50,00 Euro pro Semester.
- Anträge auf Ermäßigung müssen vor Kursbeginn gestellt werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass o.g. Ermäßigungen nicht für Exkursionen, Studienfahrten und den Zweiten Bildungsweg gelten.
5. Bescheinigungen
Die Teilnahme an einem Kurs kann auf Wunsch und unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 Prozent) bescheinigt werden. Teilnahmebescheinigungen wer-den gegen Vorauszahlung der Bearbeitungspauschale von 1,00 Euro am Kursende ausge-geben. Für nachträglich beantragte Bescheinigungen sind 2,50 Euro zu entrichten.
6. Organisatorische Änderungen
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozent/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/eines Dozenten angekündigt wurde.
- Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
- Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 7 (2) Satz 2 und 3.
7. Rücktritt und Kündigung durch die VHS
- Die Mindestzahl der Teilnehmer/innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Ist keine Mindestanzahl angegeben, beträgt diese i.d.R. 10 Personen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten.
- Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin/eines Dozenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Die VHS wird den/die Vertragspartner/in bzw. den/die Teilnehmer/in umgehend informieren und das nach Maßgabe des Satzes 2 zu viel entrichtete Entgelt zurück erstatten.
- Die VHS kann außerdem beim Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Gemeinschaftswidrigem Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Mahnung und Androhung der Kündigung durch die Veranstaltungsleitung, insbesondere Störung des In-formations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der VHS,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.
Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung bzw. Ausschluss nicht berührt.
8. Rücktritt/Abmeldung durch den/die Vertragspartner/in
- Nach der Anmeldung wird ein kostenfreies Rücktrittsrecht (im Folgenden: Abmeldung) in-nerhalb der folgenden Fristen eingeräumt:
- bei Kursen mit 2-6 Terminen bis einen Werktag vor Kursbeginn, sofern es sich nicht um einen Kompaktkurs (d.h. Veranstaltung an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen) oder ein Wochenendseminar handelt.
- bei Kursen mit mehr als 6 Terminen innerhalb von 4 Werktagen nach dem ersten Kurstermin, jedoch spätestens bis einen Tag vor dem zweiten Kurstermin. Liegen zwischen dem ersten und zweiten Kurstermin weniger als 4 Tage, hat der Rücktritt spätestens bis einen Tag vor dem 2. Termin zu erfolgen.
- bei Kursen mit nur einem Termin, Kompaktkursen, Wochenendseminaren und Exkursionen muss die Abmeldung eine Woche vor Veranstaltungsdatum eingehen.
- Bei Prüfungen, Studienreisen und Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Regelungen. Informationen hierüber sind in der VHS-Geschäftsstelle erhältlich.
- Die Abmeldung muss der VHS-Geschäftsstelle oder der Außenstellenleitung gegenüber schriftlich oder persönlich erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Abmeldungen bei Dozenten/innen sind nicht wirksam. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
- Abmeldungen per E-Mail sind nur gültig, wenn sie von der VHS bestätigt werden. Es obliegt dem/der Vertragspartner/in sich im Zweifelsfall telefonisch oder persönlich abzusichern, dass die Abmeldung bei der VHS fristgerecht eingegangen ist.
- Nach Ablauf der in Absatz (1) genannten Fristen ist das komplette Entgelt zur Zahlung fällig, es sei denn, dass durch Vermittlung des/der Rücktretenden oder über die Warteliste der VHS ein Ersatz gefunden wird. Die Regelungen in Ziffer 9 bleiben unberührt. Es wird aus-drücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere eine kurzfristige berufliche Verhinderung kein Rücktrittsgrund darstellt.
- Auf einen Teil des Entgeltes verzichtet die VHS, wenn dem/der Teilnehmer/in die Teilnah-me durch folgende Gegebenheiten unmöglich geworden ist:
- ein meldebehördlich bestätigter Umzug von mindestens 25 km
- eine ärztlich attestierte Krankheit, die zu einer Verhinderung an mindestens drei Kursterminen führt
Der/die Teilnehmer/in hat innerhalb von 8 Tagen nach Eintritt der Veränderung der VHS die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Von dem Entgelt werden dann die anteiligen Kursge-bühren (mindestens jedoch ein Drittel) und eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,50 Euro einbehalten. Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet.
9. Kündigung durch den/die Vertragspartner/in
Bei folgenden Fällen steht dem/der Vertragspartner/in ein Kündigungsrecht zu:
- Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Ver¬anstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Vertragspartner/in die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der/die Vertragspartner/in nach Ablauf der Frist den Vertrag kündigen.
- Der/die Vertragspartner/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das anteilige Entgelt geschuldet. Ziffer 7 (2), Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
- Gesetzlich bestehende Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben davon unberührt.
10. Schadenersatzansprüche
- Schadenersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin oder des Teilneh-mers/der Teilnehmerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte des Ver-tragspartners/der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers/der Teilnehmerin verletzt, die diesem/dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Er-füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner/in oder der/die Teilnehmer/in regelmäßig ver-traut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11. Schlussbestimmungen
- Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.
- Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
- Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwec¬ken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezo¬gener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Dem kann jederzeit widersprochen werden.
12. Hausrecht
Vor, während und nach VHS-Veranstaltungen nimmt der/die für die Veranstaltung Verant-wortliche das Hausrecht wahr.




