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Familienförderung
Die Stadt Lahr gewährt Familien/Alleinerziehenden mit Kindern
(leibliche Kinder und Pflegekinder/Adoptivkinder werden gleichgestellt), die in Lahr ihren ständigen Wohnsitz haben, eine freiwillige Leistung.
(leibliche Kinder und Pflegekinder/Adoptivkinder werden gleichgestellt), die in Lahr ihren ständigen Wohnsitz haben, eine freiwillige Leistung.
Diese Förderung ist einkommensabhängiger Zuschuss zu den in Höhe von der Stadt Lahr festgesetzten Entgelte für den Besuch einer Kindergarten-/ Kindertagheim-/ Hortbetreuungseinrichtung und der Erweiterten Verlässlichen Grundschule.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Lohn- bzw. Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate (auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Nachweis über den Bezug von Renten (Witwengelder, Waisengelder)
- Unterhaltsnachweise
- Wohngeldbescheid
- Nachweise über Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen
- Sonstige Einkommensnachweise (Einnahmen aus selbständiger Arbeit, Arbeitslosengeld)
Der Antrag kann mit den oben genannten Antragsunterlagen bei der Stadtverwaltung Lahr, Amt für Soziales, Schulen und Sport,
eingereicht werden.
Ansprechpartnerin:
Alexandra Schneider
Rathausplatz 7
77933 Lahr
Tel.: 07821/910-5003
Fax: 07821/910-5012
alexandra.schneider@lahr.de
Rathausplatz 7
77933 Lahr
Tel.: 07821/910-5003
Fax: 07821/910-5012
alexandra.schneider@lahr.de
Sprechzeiten:
| Montag bis Mittwoch | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |




