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23.12.2010 - Stadt Lahr erhebt ab 2011 Abwassergebühren selbst

Die Erhebung einer einheitlichen Abwassergebühr für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser, die nach dem Frischwassermaßstab berechnet wird, verstößt gegen das Grundgesetz. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März diese Jahres.

Bisher orientierte sich die Abwassergebühr am Frischwasserverbrauch, der für ein Grundstück ermittelt wurde. Doch genau das widerspricht dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz und dem sogenannten Äquivalenzprinzip, wonach der Abwassergebühr eine entsprechende Leistung bzw. ein entsprechender Nutzen gegenüber stehen muss. Deshalb müssen die Kommunen im Land jetzt eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben.

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch in Euro pro Kubikmeter, allerdings verringert um die Kostenanteile für die Beseitigung des Niederschlagswassers.

Die badenova AG & Co. KG hat in der Vergangenheit im Auftrag der Stadt Lahr zuverlässig und mit einer hohen Kundenzufriedenheit die Abwassergebühren erhoben. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur Gebührentrennung müssen die Niederschlagswassergebühren nun ausschließlich beim Grundstückseigentümer erhoben werden. Die bisherigen Kunden der badenova sind jedoch nicht alle Grundstückseigentümer sondern vielfach auch Mieter. Aus Gründen der einheitlichen Gebührenerhebung hat sich die Stadt Lahr deshalb dazu entschieden, ab 2011 die gesamten Abwassergebühren selbst zu erheben.

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller: „Leider ist durch die Gerichtsentscheidung eine Situation entstanden, in der wir die Gebühren selbst erheben müssen. Ich bedauere dies in höchstem Maße, denn die badenova versorgt ihre Kunden und damit die Lahrer Bürger sicher und zuverlässig nach wie vor mit Gas und Wasser. Ebenso zuverlässig hat das Unternehmen in der Vergangenheit auch die Abwassergebühren für die Stadt erhoben.“

Was ändert sich in Zukunft?
Der Frischwasserverbrauch wird nach dem bisherigen Verfahren weiterhin von der badenova ermittelt und gesondert abgerechnet. Die Stadt Lahr ermittelt jeweils zum Jahresende ebenfalls den Wasserverbrauch und erhebt auf dieser Basis die Gebühren für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlags-wassers. Basis dafür ist die im Rahmen der Selbstauskunft ermittelte versiegelte und an das Kanalnetz angeschlossene Fläche. Auf die Abwassergebühren werden quartalsweise Abschlagszahlungen fällig.

Auswirkungen hat die Umstellung besonders auf Vermieter und Unternehmer. Denn dort, wo die badenova die Abwassergebühren bisher von den Mietern erhoben hat, wird künftig der Grundstückseigentümer zu Kasse gebeten. Dadurch sind wiederum Änderungen in der Abrechnung der Nebenkosten erforderlich.

Auch bei den Unternehmen wird der Wasserbrauch jeweils zum Jahresende ermittelt und die Abwassergebühren beim Grundstückseigentümer erhoben. Unternehmen mit großen befestigten Flächen und gleichzeitig geringem Wasserverbrauch (z.B. Einkaufszentren, Hallenbauten, usw.) werden mit steigenden Abwassergebühren rechnen müssen. Gleichzeitig wird aber so ein Anreiz zur Entsiegelung von befestigten Flächen geschaffen.